Bußgeldkatalog

Geblitzt in Abu Dhabi? Das kann teuer werden!

Touristen, die sich in Abu Dhabi und darüber hinaus mit einem Mietwagen bewegen, sollten stets vorsichtig und umsichtig fahren, sonst drohen zum Teil saftige Bußgelder. Es gibt in den Emiraten über 200 Verkehrsdelikte, die man vermeiden sollte; die wichtigsten für touristische Mietwagenfahrer habe ich Euch im Folgenden aufgelistet. Der Stand bei den Vergehen ohne * ist März 2008, der Stand bei denen mit * ist Juli 2017 – her hat sich entweder die Strafe erhöht oder das Delikt ist ganz neu in den Katalog aufgenommen worden.

Achtung: Diese Tabellen sollen Euch einen groben Überblick darüber geben, welche Verkehrsvergehen in Abu Dhabi in welcher Intensität geahndet werden, damit Ihr wisst, in welchen Bereichen Ihr besonders aufpassen müsst. Ich erhebe keinen Anspruch auf 100 %ige Aktualität und habe zudem die Fahrverbote (noch) nicht aufgeführt, die bei einigen Vergehen noch hinzukommen! Warum das wichtig ist, lest Ihr weiter unten …

Viele der hier thematisierten Missachtungen stehen natürlich auch bei uns unter Strafe. Andere Aspekte muten jedoch eher befremdlich an, beispielsweise das Verbot, ohne Erlaubnis einen Sticker oder Schriftzug auf das Fahrzeug aufzubringen. Dieses und andere Verbote betreffs Fahrzeugausstattung und -sicherheit habe ich ausgespart, da sie für den Fahrer eines Leihwagens von einem seriösen Anbieter nicht von Belang sein dürften. Sie können aber hier nachgelesen werden.

Verkehrsdelikte, die vor Gericht gehen

Vor Gericht landet man bei schweren Vergehen wie Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Verursachung eines Unfalls, bei dem Personen zu Schaden kommen. Welche Summen hier also bezahlt werden müssen und ob nicht noch Gefängnis droht, legt allein das Gericht fest.

Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen etc.*entscheidet das Gericht
Den Tod oder ernsthafte Verletzungen anderer verursachen*entscheidet das Gericht
Fahrerflucht nach Unfall, wenn Verletzte im Spiel sind*entscheidet das Gericht
Das Überschlagen eines anderen Wagens verursachenentscheidet das Gericht
Ein Fahrzeug schwer beschädigenentscheidet das Gericht

Höhere Bußgelder für Raser & Gefährder

Die höchsten Bußgelder haben in den VAE vor allem mit überhöhter Geschwindigkeit zu tun, aber auch eine gefährdende Fahrweise an sich wird streng bestraft. Die Lust der Emiratis am schnellen und oft auch wenig defensivem Fahren ist dem dortigen Verkehr aber trotz dieser drohenden Strafen noch immer stets immanent.

Um der Lage Herr zu werden, wurden Anfang Juli 2017 einige der hier aufgelisteten Vergehen mit einem noch höheren Bußgeld belegt – siehe Tabelle unten. Beispielsweise wurde die Strafe für das Überschreiten der geltenden Geschwindigkeitsregulierung um mehr als 60 km/h jetzt verdoppelt von AED 1.000 (entspricht 235 Euro – Stand Juli 2017) auf AED 2.000. Dass Punkte, Fahrzeug- und Führerscheinentzug zu einigen der unten genannten Strafzahlungen hinzukommen, ist nicht ausgeschlossen.

Toleranzgrenze lieber nicht ausreizen

Es soll eine weit verbreitete Toleranzgrenze (Stand: Januar 2017) geben, welche es den Verkehrsteilnehmern in den Emiraten erlaubt, 20 km/h schneller als auf den Schildern ausgewiesen zu fahren. Liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung also beispielsweise bei 120 km/h, könnt Ihr theoretisch noch bis 140 km/h beschleunigen, bevor die Radarfalle blitzt. Ich selber habe mich noch nicht getraut, das Maximum rauszuholen, weil ich keine Lust auf Scherereien hatte. Und trotzdem bin auch ich schon mit dem Mietwagen in die Radarfalle getappt und wurde geblitzt.

Daher meine Empfehlung: Seid doppelt auf der Hut, auch wenn Ihr denkt, dass Ihr moderate Fahrer seid. Zum einen ist es nämlich so, dass mittlerweile im Land wirklich überall Blitzer stehen. Das mutet fast schon lächerlich an, ist aber – wenn man den Hintergrund kennt – mehr als verständlich. Zum anderen habe ich in mehreren Foren gelesen, dass einige Blitzer (insbesondere auch am Flughafen!) auch strenger sein sollen – wie soll man da als Tourist durchblicken?!

Ich würde Euch wirklich raten, die tatsächliche Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten und bei einer auf gelb schaltenden Ampel lieber anzuhalten als noch über die Kreuzung zu sausen usw. Auch, wenn Euch ein Drängler hintendran kleben sollte! Die Mietwagen-Firma wird die fälligen Strafzahlungen für diese Vergehen direkt an Euch durchreichen – sie bekommt nämlich von der Polizei unmittelbar die Infos darüber, dass Mietwagen-Fahrer geblitzt wurde. Übrigens sind teils auch Infrarot-Blitzer im Einsatz, bei denen Ihr zunächst gar nicht merkt, dass Ihr fotografiert wurdet.

Ich hatte mit mehreren Lesern Kontakt, die mir ihr Leid geklagt haben und so erfahren, dass selbst Fahrverbote für ein gemietetes Auto umgesetzt werden. Dass das eigentlich Unsinn ist, weil es ja schließlich nicht am Auto, sondern am Fahrer liegt und nur kurz danach ja wieder potenziell ein anderer Mieter den Wagen fährt, scheint die Behörden nicht zu interessieren.

Heißt: Wenn man etwa mit dem Leihauto über eine rote Ampel fährt, handelt man sich nicht nur AED 1.000 Bußgeld ein, sondern auch ein Fahrverbot von 30 Tagen. Die Polizei zieht den Mietwagen dann aus dem Verkehr und stellt ihn einen Monat lang auf einem Hof ab. Die Mietwagenfirma berechnet Euch dann unter Umständen dann für jeden Tag, den das Fahrzeug ausfällt, ein Bußgeld – im Falle meiner Leserin waren das AED 100 am Tag zusätzlich zu der Strafzahlung der AED 1.000. Sehr ärgerlich!

Kurios: In Dubai gibt es rund 500 sog. „freundliche“ Blitzer („friendly radars„), die bereits vor dem Erreichen des maximalen Speed Limits inkl. Toleranz auslösen, um den Fahrer zu warnen und bestenfalls zur Verlangsamung zu veranlassen.

Die schwersten & kostspieligsten Verkehrsdelikte

Rücksichtsloses Fahren und dabei Personen gefährden*2.000 DH
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h*3.000 DH
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h*2.000 DH
Eine die Öffentlichkeit gefährdende Fahrweise an den Tag legen1.000 DH
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 60 km /h*1.500 DH
Rote Ampel missachten*1.000 DH
Gaffen bei Unfällen*1.000 DH
Vor einem Verkehrspolizisten fliehen*800 DH
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 50 km /h*1.000 DH
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 40 km /h*700 DH
Auf dem Standstreifen überholen*1.000 DH
Polizei, Krankenwagen oder offiziellen Konvois die Vorfahrt nehmen* 1.000 DH
Ohne Grund auf der Straße anhalten* 1.000 DH
Müll aus dem Fahrzeugfenster werfen* 1.000 DH
Auf der linken Straßenseite in verbotenen Bereichen anhalten* 1.000 DH
Auf für Feuerwehr / Krankenwagen / Behinderte reservierten Plätzen oder in Hydranten-Arealen parken* 1.000 DH
Plötzliches Ausweichen / Ausbrechen 1.000 DH
Beim Fahren das Handy nutzen* 800 DH

Mittelschwere Verkehrsdelikte

Auch die Delikte, die Geldstrafen im mittleren Bereich unter 500 Dirham (entspricht etwa 115 Euro – Stand Juli 2017) fordern, sind von den Behörden der VAE akribisch aufgelistet worden. Auch hier hat es 2017 saftige Erhöhungen gegeben.

Gefahrbringend auf Straße auffahren*600 DH
Überholen, wo es nicht erlaubt ist*600 DH
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 30 km /h*600 DH
Auf einer „yellow box“ anhalten*500 DH
Fußgängern auf Fußgängerüberquerungen keinen Vorrang gewähren*500 DH
Straßenschilder und Anweisungen missachten*500 DH
Unfallstelle nicht absichern*500 DH
An Zebrastreifen nicht stoppen*500 DH
Fahrerflucht nach Verusachen eines Unfalls ohne Verletzte500 DH
Entgegen der Fahrtrichtung fahren*400 DH
Kinder unter 10 Jahren (oder 145 cm) auf dem Beifahrersitz mitnehmen*400 DH
Anschnallpflicht missachten*400 DH
Sicherheitsabstand nicht einhalten*400 DH
Anweisungen eines Verkehrspolizisten nicht befolgen*400 DH
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 10 km /h*400 DH
Gurtpflicht missachten (gilt für alle Insassen!)*400 DH
Andere Verkehrsteilnehmer zuparken*500 DH
Kinder unter 4 Jahren ohne Kindersitz transportieren*400 DH
Parken ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu Kreuzungen und Kurven*500 DH
Fahren auf Spuren, die Bussen und Taxis vorbehalten sind*400 DH
Keine Absicherung bei Pannen* 500 DH
Gefährliches Überholen* 600 DH
Mehr Personen als erlaubt transportieren*500 DH
Nachts oder bei Nebel ohne Licht fahren*500 DH
Auf dem Gehweg parken*400 DH
Anderen das Überholen nicht ermöglichen*400 DH
Beim Abbiegen nicht blinken*400 DH
Unter dem minimalen Speedlimit fahren*400 DH
Aufdringlich hupen*400 DH

Kleinere Verkehrsdelikte

Die Bußgelder im niedrigen Bereich mit 200 Dirham (rund 45 Euro – Stand Juli 2017) zählen oft auch bei uns zu den kleineren Vergehen. Die Praxis zeigt, dass es die emiratischen Verkehrsteilnehmer auch hier meist nicht so genau nehmen. Der ausländische Fahrer wird häufig auf Autos treffen, die nicht blinken, plötzlich ausscheren oder aber unentwegt hupen. Aber in dieser Liga sind einige Strafen seit 2017 ebenfalls teils stark erhöht worden.

Der Punkt „Fahrzeug mit laufendem Motor stehen lassen“ ist übrigens ein weit verbreitetes Problem. In der Gluthitze des Wüstenlandes lassen einige Verkehrsteilnehmer gern mal den Wagen mit laufendem Motor stehen, wenn sie kurz eine Besorgung – etwa in der Tankstelle – machen möchten. Der Grund: Die Klimaanlage kühlt auf diese Weise weiter. Ein Sinn für Klima- und Umweltschutz ist in den UAE bei vielen Fahrern einfach noch nicht da, die meisten fahren auch überdimensionierte Spritschlucker. Wenigstens greift man inwischen bei dem achtlosen Entsorgen von Müll durch das Autofenster nun härter durch – es kostet seit Juli 2017 das Doppelte …

Parken in Be- und Entladungsarealen* 200 DH
Wenden, wo es nicht erlaubt ist200 DH
Fahrzeug mit laufendem Motor auf der Straße abstellen* 300 DH
Gefahrbringendes Rückwärtsfahren200 DH
Parken an verbotenen Orten200 DH
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 20 km /h*300 DH
Durch falsches Stoppen den Verkehr blockieren*200 DH
Parkplatzmissbrauch200 DH
Die Fahrerlaubnis bei Verlangen nicht vorzeigen200 DH
Die Innenbeleuchtung ohne Grund beim Fahren brennen lassen*100 DH
Hupen, wo es verboten ist*200 DH
Fußgänger herbeirufen, wenn Beschilderung da ist200 DH
Die Fahrerlaubnis nicht dabeihaben200 DH
Ohne Brille und Kontaktlinsen fahren200 DH

Übrigens: Für alle, die auch mal aus dem Auto aussteigen wollen, um sich als Fußgänger fortzubewegen: Wer Fußgängerampeln missachtet oder in nicht-markierten Arealen über die Straße geht, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 400 Dirham.

Dabei ist es gar nicht so einfach, immer eine für Fußgänger markierte Überquerungsmöglichkeit zu finden. Das wiederum zwingt einen unter Umständen, gefährliche Straßen zu kreuzen, wenn man nicht ewig in die Irre laufen möchte. Leider sind die VAE – auch in den großen Touristenstädten – nach wie vor nicht wirklich fußgängerfreundlich. Achtet auf Unterführungen oder Brücken, auch wenn der Weg auf diese Weise länger wird: Dies ist oft die sicherste Möglichkeit, eine der vielbefahrenen Straßen zu überqueren.

Sarah
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27 Gedanken zu „Bußgeldkatalog

  1. Hallo,
    Kurz vor einer Kreuzung musste ich nochmals die Spur wechseln. Ich habe den Eindruck, dass ixh von hinten mit einem weißen Blitz erwischt wurde.
    Die mögliche druchgzogenen Linie war abgefahren und bei Dunkelheit nicht zu erkennen.
    Zum Zeitpunkt des Spurwechsels war ich sehr langsam unterwegs,ca. 30 km/h.

    Womit habe ich zu rechnen?
    Danke!
    Bin mir nicht einmal sicher ob das mir galte.
    Gibt es Kameras, die Spurwechsel prüfen?

    1. Lieber Mike, ich habe in regionalen Newsportalen gelesen, dass es in den Emiraten Dubai und Ras Al Khaimah auf jeden Fall Radarfallen gibt, die sowas „abrupte Spurwechsel“ (z.B. ohne Blinken, ggf. auch mit Schneiden) aufzeichnen und melden.

      Ich kann mir also gut vorstellen, dass es in Abu Dhabi so etwas auch gibt. Wenn das so ist, werden die Strafen wohl ähnlich ausfallen wie in RAK – da werden wohl bis zu AED 1.500 fällig. Das ist jetzt natürlich Spekulation. Aber stell Dich sicherheitshalber mal darauf ein, dass was kommt; wenn nichts passiert, umso besser.

  2. Hallo Leute,
    Ich war vor 2 wochen in dubai und habe mir ein Fzg gemietet um nach Abu Dhabi zu fahren. Gesagt, getan. Habe mich immer an die Geschwindigkeitsvorgaben gehalten, da ich gewarnt wurde besonders Vorsichtig zu sein. Heute habe ich eine E-Mail erhalten. Inhalt der Mail: …] TRAFFIC FINES 442.00 […

    Nun die Frage, muss ich das zahlen? Gibt es ein „Abkommen“ mit der BRD bzw. der EU?

    Gibt es Beweisfotos für die „Ordnungswidrigkeit“? Nicht dass ich übern tisch gezogen werde..

    Vermietung: Thrifty Car Rentals

    1. Hallo Burak, da steckst Du ja in einer echt blöden Lage. Ich hatte das Problem zum Glück noch nicht und kann auch nichts über ein etwaiges Abkommen sagen, aber was ich jetzt machen würde, wäre Folgendes:

      Ich würde denen mailen und um eine eingescannte Kopie des Tickets bitten. Denen sollte ja wohl auch klar sein, dass es für das Verlangen eines Bußgeldes einen Beweis geben muss, der Dich tatsächlich als den Delinquenten „entlarvt“. Da sollen dann alle wichtigen Angaben genau drin stehen: Ort/Streckenabschnitt, Art des Verstoßes, Zeit und ein Bild von Dir als Fahrer und/oder dem Nummernschild.

      Steht in Deiner Mail denn tatsächlich drin, dass Du zu schnell gefahren bist? Oder könnte es auch ein anderes Vergehen gewesen sein? Ich weiß ja nicht, wie viel Handlingspauschale Thrifty noch aufschlägt, aber das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes zum Beispiel kostet auch AED 400 und könnte von einer Kamera aufgezeichnet worden sein. Nur so eine Idee.

      Wenn Du keine Antwort bekommst, kannst Du ja nochmal über die Facebook-Page „Thrifty Car Rental UAE“ urgieren… Drücke Dir die Daumen, dass sich das schnell klärt! Halt uns doch wenn möglich bitte auf dem Laufenden, ähnliche Probleme scheinen in letzter Zeit einige meiner Leser zu bewegen.

  3. Liebe Sarah, deine Seite ist toll und ich habe schon so viele nützliche Informationen für unsere Reise entnehmen können. Jetzt habe ich von einer Bekannten und auch hier von der Problematik mit den angeblich überfahrenen roten Ampeln mitbekommen. Wir haben uns für unsere Tage in Abu Dhabi einen Mietwagen reserviert und ich bekomme nun doch etwas Zweifel. Ist es wirklich ein Risiko, kommt das oft vor? Mein Mann ist viel in der Welt unterwegs und sieht das etwas gelassener. Liebe Grüße Ariane

    1. Liebe Ariane, also ich war jetzt schon so oft dort und meist auch mit dem gemieteten Auto unterwegs, aber bei uns war noch nie was. Also mach Dir nicht so einen Kopf.

      Kann natürlich sein, dass die Maßnahmen in der letzten Zeit verschärft wurden. Ich kann Dir also nur raten, sehr wachsam zu sein und – sofern Du nicht die Fahrerin bist – mit aufzupassen und den Fahrer ggf. zu „ermahnen“, lieber anzuhalten, sobald eine Ampel auf Gelb schaltet.

      Wo hatte Deine Bekannte denn ihr Auto gemietet?

      1. Vielen Dank für deine Antwort.

        Das weiß ich leider nicht. War aber ein Mietwagen aus Dubai, sie sind damals (2012) nur 2 Nächte in Abu Dhabi gewesen und dann zurück nach Dubai.

        Für uns geht es in wenigen Tagen los, mein Mann war gerade beruflich in den Emiraten und sieht keine Probleme. Wir bleiben beim Mietwagen!

        1. Gute Wahl! Ich sage immer, wer umsichtig und defensiv fährt und sich von ungeduldigen anderen Verkehrsteilnehmern nicht aus der Ruhe bringen lässt, läuft wenig Gefahr, Verkehrsverstöße zu begehen. In den Emiraten und überall auf der Welt. ;-) Denkt dran; Ihr habt Urlaub, also lasst Euch nicht hetzen. Ich wünsche Euch gute Fahrt und einen gemächlichen Urlaub!

  4. Das mit den Strafen kann ich bestätigen….
    Ich habe innerhalb von 18 Monaten über 4500AED an Strafen kassiert.
    Vorsicht ist innerhalb der Ortschaften geboten.
    Dort wird häufig geblitzt (60km/h innerorts Abu Dhabi erlaubt).
    Ferner wird von den Autobahnbrücken aus gelasert und der Abstand gemessen.
    Also immer schön Augen auf beim Fahren, innerorts als auch ausserorts.
    Und keine Bange! Die Tickets erreichen Euch!
    Und wenn nicht, merkt ihr es bei der nächsten Einreise am Immigration-Counter :)

    1. Oha, Thomas, da hat es Dich aber übel erwischt. Danke auf jeden Fall, dass Du Deine Erfahrungen hier teilst! Mal interessehalber nachgefragt: Kannst Du als offenbar vor Ort lebender Vielfahrer denn bestätigen, dass die Toleranzgrenze in den Emiraten bei 20 km/h liegt?

    2. Hey Thomas,
      uns ging es leider genauso.. Sind angeblich über eine rote Ampel gefahren (nichts davon gemerkt) und mussten AED 1000 + AED 100 für jeden Tag den die Mietwagenfirma ihr Auto bei der Polizei stehen lassen mus. ( insgesamt waren es 30Tage ) man kann ja unter der traffic fine numer normalerweise Blitzerfoto online einsehen, komischerweise hat dies bei uns aber nicht funktioniert. Auf Anfrage bei der Polizei wurde uns gesagt wir sollen persönlich im traffic Department vorbeikommen um das Foto anschauen zu können. Wir waren da natürlich schon wieder in Deutschland.
      Hast du eventuell noch einen Idee wie wir weiter vorgehen könnten?
      Liebe Grüße
      Sandra

  5. Ich fahre einen Mietwagen und vermute, dass ich geblitzt wurde (neben mir waren aber auch schnellere Autos während es geblitzt hat). Setzt sich die Mietwagen-Firma mit mir in Verbindung oder muss ich der Bezahlung des Bußgeldes eigenständig nachkommen?

    1. Hi Thomas, ich bin mir recht sicher, dass man sich schon an Dich wenden wird. ;-) Schließlich wird nach dem Blitzen ja erst einmal der Halter des Wagens ausfindig gemacht – und das ist ja in Deinem Fall der Vermieter. Der wiederum wird schon wissen, wie er die Kosten auf Dich abwälzt. Ich drücke die Daumen, dass es doch nicht Dich, sondern den anderen PKW erwischt hat…

  6. Wie ist die Geschwindigkeitsbegrenzung in den VAE?
    Kann ich z.b. bei 50km/ dann auch max. 70km/h fahren?
    Gibt es dort die Tolereanz von 20 Km/h?

  7. Hallo,

    hab mal eine Frage, ich bin in Dubai über eine Rote Ampel gefahren, strafe 800AED, auserdem wurde das Auto 15 Tage beschlagnahmt. Warum wurde das gemacht ? muss jetzt zusätzlich 1510 AED bezahlen + 800 für die rote Ampel

    Danke lg

    1. Hey Markus, nach dem Gesetz muss man es sich bei diesem Vergehen gefallen lassen, dass neben der fälligen Strafe von AED 800 das Auto 15 Tage beschlagnahmt wird. Diese zusätzliche Gebühr ist nicht zufällig dafür gedacht, das Auto direkt wieder auszulösen, um der Beschlagnahmung zu entgehen? Soweit ich weiß, ist das nämlich möglich…

  8. In Deutschland ist ein internationaler Führerschein übrigens kein großer bürokratischer oder zeitlicher Aufwand: Man gehe zur Führerscheinstelle, nehme Ausweis, EU-Führerschein, ein Passbild und 16,– EUR mit und bekommt den Internationalen Führerschein gleich ausgehändigt. Also nix mit mehrere Wochen warten…

    1. Hallo Klaus, danke für Deinen Beitrag, auch wenn er nicht zu obigen Artikel passt? Du hast völlig recht, habe mich mich eben noch einmal informiert. Da hat sich wohl inzwischen einiges geändert – werde meine anderen und künftigen Texte entsprechend anpassen. Dennoch bleibt es dabei, dass man in Abu Dhabi keinen internationalen Führerschein braucht. ;-)

  9. Vielen Dank erstmals für die oben genannten Hinweise.

    Nun habe ich folgendes Problem:
    Ich wurde bei einer Ausfahrt von der Autobahn wo 120 kmh erlaubt war bei einer Ausfahrt geblitzt wo bei der Geschwindigkeitsbegrenzungstafel 60KMH direkt ein Kasten montiert war.

    Daraus resultiert, dass ich ca 30-50 kmh zu schnell war also bis zu 1000 DH Busse zahlen muss. Das wäre ja nicht gleich der Weltuntergang jedoch habe ich jetzt Panik das eine Meldung in die Schweiz geht und ich dort meinen Führerschein abgeben muss.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und wisst was darüber.

    Gruss
    Lukas

    1. Puuuh, Lukas, da bin ich leider eindeutig überfragt… sorry! :-( Möchte hier deswegen auch keine wilden Vermutungen aufstellen. Vielleicht weiß ein Mitleser aus der Schweiz Rat?

  10. Ich fliege am Wochenende zu einer Austellung nach Abu Dhabi; dort werde ich mit einem Elektro-3-Rad fahren müssen, welches wir dort ausstellen. In der Schweiz besteht hierfür keine Helmpflicht.Fragen:
    Besteht dort Helmpflicht?
    Brauche ich zwingend einen internationalen Führerschein?
    Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

    1. Hallo Ludger, ich weiß aktuell nur von einer Helmpflicht für Motorradfahrer in Abu Dhabi (in Dubai besteht auf jeden Fall seit 2010 auch Helmpflicht für Radfahrer!), die bei Missachtung eine Zahlung von AED 400 nach sich ziehen kann. Weil ich es nicht sicher sagen kann, aber vorrangig wegen Deiner Unversehrtheit würde ich Dir jedoch unbedingt empfehlen, immer dann einen Helm aufzusetzen, wenn Du dort mit einem Fahrzeug unterwegs bist, das kein Pkw ist. Die Verkehrsteilnehmer in Abu Dhabi haben einen sehr viel unberechenbareren Fahrstil als wir hier in Mitteleuropa und bezüglich wichtiger Sicherheitsvorkehrungen – etwa Kindersitz- und Anschnallpflicht – kommt man auch erst allmählich zu Potte. Die Zahl der Verkehrstoten liegt weit über dem Niveau, das wir von der Schweiz oder Deutschland kennen…
      Einen internationalen Führerschein brauchte ich für das Mieten eines richtigen Autos in den Emiraten bisher nie, also kann ich mir nicht vorstellen, dass Du den für Dein Elektro-3-Rad brauchst. Aber natürlich kann ich hier nur von meinen Erfahrungen mit EU-Führerscheinen und Pkws sprechen – im Zweifelsfalle würde ich immer sagen: Spare nicht bei den paar Franken und hole Dir den Wisch. Denn: Sicher ist sicher!

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