Medikamente nach Dubai & Abu Dhabi mitbringen: Mein Leitfaden

1. Gebot: Kenne Verbote & Konsequenzen

Die Einfuhr von Drogen und Medikamenten nach Dubai oder Abu Dhabi ist heikel: In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sind nicht nur alle Substanzen, die wir hier landläufig als Drogen bezeichnen, illegal. Zusätzlich stehen eine ganze Reihe von Arzneistoffen aus den Bereichen der Psychopharmaka, Narkotika und weiterer sog. kontrollierter Medikamente (controlled drugs) auf der Blacklist. Das Gesundheitsministerium des Landes hat diese herausgegeben, damit sich Reisende daran orientieren können. Ich habe Euch dieses Dokument unten verlinkt. Bitte lest aber zuerst, warum es zwar unnötig ist, in Panik auszubrechen, aber trotzdem Sinn macht, sich ausführlich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die Existenz der erwähnten Blacklist für Medikamente in Dubai und Abu Dhabi bedeutet in Kürze: Drogen wie Kokain, Heroin, Cannabis, Opiate und Derivate sind tabu. Ebenso Medikamente, die einen auf der Liste aufgeführten Wirkstoff enthalten. Sie dürfen weder bei der Einreise eingeführt werden, noch das Land auf der Durchreise (Transit) passieren. Wird man bei Zuwiderhandeln erwischt, greift das Null-Toleranz-Betäubungsmittelgesetz und es drohen Strafen wie mehrjähriger Gefängnisaufenthalt. Bei der Suche nach „schwarzen Schafen“ unter den Einreisenden kommt hochmodernes Equipment zum Einsatz.

Wichtig zu wissen: Auch wer Drogen oder verbotene Medikamente im Sinne der VAE eingenommen hat, kann in Schwierigkeiten geraten. Nämlich dann, wenn man durch Zufall oder dumme Umstände einen Blut- oder Urintest ablegen soll. Werden dann verbotene Substanzen im Körper nachgewiesen, kann der Konsument wegen Drogenbesitzes angeklagt werden! Und: Wer auffliegt, weil er in den Emiraten schmuggelt oder dealt, muss mit Verhängung der Todesstrafe rechnen.

Alles Panikmache? So ernst ist das Thema wirklich

Bitte versteht mich nicht falsch: Ich weiß, dass die Sicherheitsbehörden nicht jeden einzelnen der Millionen Touristen kontrollieren können, die jährlich in bzw. durch die Emirate reisen. Zudem ist mir klar, dass sich die beliebte Touristendestination keine großen Schlagzeilen leisten kann. Man stelle sich den Skandal vor: „Deutscher Tourist wegen Medikamenten in Dubai festgenommen, weil er sein Antidepressivum im Urlaub dabeihaben wollte“ … Und ohne es beweisen zu können, bin ich mir sicher, dass ein Großteil der Reisenden von den Arznei-Regularien der VAE keinen blassen Schimmer hat. Ergo werden viele Personen was auch immer an Arznei benötigt gedankenlos im Gepäck mitführen.

Hinzu kommt, dass die Informationslage aus meiner Sicht besser bzw. einheitlicher sein könnte. Reiseführer, das Auswärtige Amt und Fluggesellschaften wie Emirates machen zwar auf das Problem aufmerksam. Sie halten sich aber mit genaueren Handlungsanweisungen für Betroffene oft zurück oder merken nicht, dass ihre Infos verwirrend sind. Auch die emiratischen Behörden (Tourismus, Gesundheit, Regierung) haben auf ihren Webpräsenzen teils widersprüchliche, gut versteckte oder gar keine Infos. Je nachdem, mit wem man es zu tun hat, kann man also eine andere Antwort bekommen. Da könnte der geneigte Urlauber auf die Idee kommen, dass die Thematik an Bedeutung verloren hat.

Zudem ist mir schon lange keine Schlagzeile mehr über eine Festnahme am Flughafen untergekommen. Zumindest keine, die darauf zielte, dass jemand eine Packung mit Medikamenten für den Eigenbedarf in Dubai mitführte. Alles, was ich in der letzten Zeit gelesen habe, drehte sich darum, dass richtige Schmuggler aufgeflogen sind. Also solche, die einen ganzen Koffer voller Tabletten dabei hatten oder Drogen in Handyschacheln etc. versteckt hatten.

Entscheide selbst, aber informiere Dich zuerst

ABER! Und jetzt kommt’s: Ich möchte trotzdem, dass Du über die Rechtslage vor Ort Bescheid weißt. Denn: Nur, weil es schon lange keinen Vorfall mehr gab oder die Kontrollen aktuell vielleicht eher lax sein mögen, bedeutet das nicht, dass das Zero-Toleranz-Gesetz ungültig ist. Du kannst das Thema aufgrund der eben genannten Gründe auf die leichte Schulter nehmen und unvorbereitet reisen. Du kannst aber auch vorsichtig sein und Dich so vorbereiten, dass Du mit „problematischen Medikamenten“ UND gutem Gefühl reisen kannst. Informiere Dich hier über die nötigen Schritte und triff dann eigenverantwortlich die Entscheidung, wie Du damit umgehen möchtest.

Dass das Thema nach wie vor aktuell ist, zeigt übrigens ein Artikel vom Januar 2018 in den Gulf News. Die bekannte Tageszeitung warnt Reisende darin davor, die Sache allzu leichtfertig anzugehen. Der Beitrag ist um eine (unvollständige) Top-20-Aufstellung angereichert. Diese listet häufig gebrauchte Arzneien auf, deren Wirkstoffe auf der Liste der verbotenen bzw. kontrollierten Medikamente stehen. Hier kannst Du einen ersten Eindruck davon bekommen, welche Art Arzneimittel problematisch sind.

ACHTUNG: Bitte schlage alle hier genannten Quellen selbst noch einmal mit kritischem Auge nach. Zum einen kann ich nicht jede Änderung immer auf dem Schirm haben und zeitnah in den Blog einfließen lassen. Zum anderen kann ich nicht ausschließen, auch mal etwas falsch verstanden zu haben. Ich kann das Thema hier nur so abhandeln, wie es sich mir im Mai 2019 dargestellt hat. Alle Tipps, die ich hier gebe, basieren allein auf meiner persönlichen Auffassung bzw. Interpretation der Sachlage. Daher: Alle Angaben ohne Gewähr!

Bitteres Ende: Import von Drogen- und Medikamenten nach Dubai

Die folgenden Fälle sind zwar alle schon recht lange her, aber sie zeigen deutlich, warum es nicht verkehrt ist, Vorsicht walten zu lassen. Da sich das Gesetz in den VAE bezüglich der Einfuhr kontrollierter Medikamente, Psychopharmaka, Narkotika und Drogen nicht geändert hat, kann so etwas meiner Meinung nach durchaus wieder passieren.

Eben nicht zu vernachlässigen: Cannabis-Stäubchen

Folgender spektakulärer Fall führte wegen einer für uns lächerlich anmutenden Menge Drogen zu einer Festnahme. Es folgte eine 4-jährige Inhaftierung: An der Schuhsohle eines britischen Mannes wurden 0,003 Gramm Cannabis im Jahr 2007 gefunden.

Noch so ein unglücklicher Fall, wo eine Minimenge Cannabis einem Reisenden zum Verhängnis wurde: Er wurde am Flughafen aus dem Verkehr gezogen, weil er das Jetlag-Mittel Melatonin bei sich führte. Dieses Medikament ist zwar in Dubai rezeptfrei erhältlich, es wurde aber von den Sicherheitsbeamten irrtümlich als verbotenes Medikament identifiziert. Es folgte ein Urintest, aber selbst als dieser negativ ausfiel, ließ man nicht von dem Touristen ab und durchsuchte das Gepäck genauer. Eine verschwindend geringe Menge von 0.03 Canabis wurde gefunden und brachte ihn in Haft.

Wo es gerade um Drogen geht: Besonders kurios für uns Europäer erscheint der folgende Fall, gilt Mohn bei uns doch als ein ganz normales Nahrungsmittel. In Dubai und Co. aber sind die Samen der Mohnblume verboten. Bringe also bitte auch keine damit versehenen Backwaren mit ins Land: Ein Inder wurde 2013 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil der ca. 100 Gramm Mohn im Gepäck hatte.

Ärztliche Erlaubnis kann Ungemach verhindern

Aber auch wenn es um vom Arzt verordnete Arznei geht, kann ein Reisender in Dubai und Abu Dhabi vorläufig im Gefängnis landen. Nämlich dann, wenn deren Wirkstoffe auf der Liste der verbotenen Medikamente stehen und der Festgehaltene nicht ad hoc beglaubigte Dokumente darüber vorweisen kann, dass er die Medizin wirklich braucht. Dann ist es am Angeklagten zu beweisen, dass es sich um eine ärztliche Verschreibung handelt: Eine Britin wurde 2005 bei einem Urintest am Flughafen in Dubai positiv auf Codein getestet. Obwohl sie diese Substanz sogar während ihres Aufenthalts in Dubai in einem Krankenhaus erhalten hat, warf man ihr eigenverantwortliches Verabreichen vor. Zwei Monate saß sie im Gefängnis, bis ihr Hausarzt in England sich einschaltete. Er bestätigte den emiratischen Behörden schriftlich, dass seiner Patientin derartige Schmerzmittel in Großbritannien verschrieben worden seien.

Blacklist-Medikamente mitnehmen: Was ist zu tun?

Du möchtest also nach Abu Dhabi oder Dubai reisen und musst Medikamente mitnehmen, weil Du auf sie angewiesen bist. Dann lautet meine Empfehlung ganz klar: Untersuche jedes einzelne davon auf den enthaltenen Wirkstoff und gleiche diesen mit der Blacklist ab. Das ist in 5 Minuten erledigt. Mache diesen Check vorsichtshalber auch für Medizin, die Du rezeptfrei bekommen hast. In den Emiraten könnte der Besitz solcher Medikamente Dein Schicksal besiegeln.

Wirst Du nicht fündig, dann gibt es keinen Grund zur Beunruhigung. Das wird bei den meisten gängigen Reiseapothekenmitteln wie Aspirin, Paracetamol, Ibuprofen, Imodium, Cetirizin etc. der Fall sein. Steht der Wirkstoff dagegen tatsächlich auf der Liste, heißt es einen kühlen Kopf bewahren, denn nun steht etwas „Papierkram“ an. Keine Sorge! Was nun zu tun ist, ist lästig, aber durchaus zu schaffen. Vorausgesetzt man kann einigermaßen gut Englisch und handelt nicht in letzter Minute … Aber der Reihe nach:

Schritt 1: Wirkstoffe mit der Blacklist abgleichen

Sieh Dir die geblacklisteten Wirkstoffe an und vergleiche sie mit denen, die in der Packungsbeilage Deiner Medikamente als aktive Wirkstoffe stehen. Wenn Du wegen der Übersetzung unsicher bist, kann Du einen Trick bemühen: Suche in der deutschen Wikipedia nach dem Wirkstoff. Klicke dann auf die englische Sprachversion des Artikels und schon siehst Du, wie der Wirkstoff korrekt auf Englisch geschrieben wird. Nun aber zu den Listen!

Die unten zuerst verlinkte Liste habe ich im Januar 2018 von der Webseite des UAE Ministry Of Health (MOH) heruntergeladen. Die Idee war, sie hier auf dem Blog als PDF zur Verfügung zu stellen, weil sich damals auf den Seiten der Behörde ständig Änderungen ergeben haben. Mehr als einmal hatte ich den Fall, dass Verlinkungen plötzlich ins Leere liefen und ich mir anschließend einen Wolf suchte, um wieder an die Infos zu kommen. Die Liste ist in exakt dieser Version momentan (Stand Dezember 2019) auf der offiziellen Webseite der Regierung der VAE und auch auf der Seite der Botschaft verlinkt. Warum ich das erwähne? Jetzt kommt leider eine der Ungenauigkeiten, vor denen ich zuvor gewarnt habe. Denn: Das Gesundheitsministerium MOH hat inzwischen eine etwas anders ausgestaltete Liste veröffentlicht.

Welche nun gültig ist? Ich persönlich tendiere dazu, die Version des MOH zu konsultieren. Ich kann mir vorstellen, dass die Infos auf der Botschafts- und der Regierungsseite einfach noch nicht angepasst wurden. Die entsprechende Unterseite des MOH ist dagegen seit meinem letzten Besuch definitiv geupdatet worden. Die dort jetzt zur Verfügung gestellte Blacklist trägt nämlich einen Zeitstempel vom April 2019. Zudem hat sie hinter jedem Wirkstoff nun eine genaue Info darüber stehen, welcher „Papierkram“ für die Mitnahme eines Medikaments mit diesem Wirkstoff nötig ist. Die Regierungsseite dagegen hat die Liste – im Gegensatz zum MOH – gar nicht selbst veröffentlicht und verlinkt nur auf eine andere Quelle. Das ist aber nur meine Einschätzung – ziehe im Zweifel bitte beide Listen-Versionen heran.

Die beiden Blacklisten: Alte und neue Version

Hier geht es zur Blacklist wie sie auch auf der Webseite der Regierung der VAE verlinkt ist (kein Zeitstempel vorhanden – mein Download erfolgte im Januar 2018):

>>> Guidelines for Carrying of Personal Medicines with Travellers in to the United Arab Emirates – Travellers Guideline Original

Hier geht es zur Blacklist wie sie das Gesundheitsministerium (MOH) der VAE zur Verfügung stellt – die ursprüngliche Liste wurde zweigeteilt und auch inhaltlich verändert:

>>> Travellers Guideline

>>> Annex to Travellers Guidelines – Zeitstempel April 2019

Bitte bedenke, dass sich Dokumente wie diese hier im Laufe der Zeit inhaltlich ändern könnten. Auch können Verlinkungen kaputt gehen – vergewissere Dich also im Zweifel bei der Original-Quelle, ob es Neuerungen gibt!

Schritt 2: Die richtigen Dokumente sammeln

Du hast nun also nachgesehen auf der neueren Liste des MOH und Deine Arzneimittel enthalten lt. Liste „kontrollierte“ Wirkstoffe? Nun kommt es darauf an, welche Spezifikationen die Liste in Bezug auf die erlaubte Menge und die benötigten Dokumente benennt. Generell werden die Wirkstoffe unterteilt in solche, die als verboten („prohibited„) gelten und solche, die mit den richtigen Begleitdokumenten und in der korrekten Menge trotzdem mitgeführt werden dürfen.

Für den Fall, dass Deine Wirkstoffe nicht als „prohibited“, also verboten, gekennzeichnet sind, musst Du jetzt folgende Dokumente zusammentragen (was genau benötigt wird, kannst Du auch noch einmal direkt hinter jedem einzelnen Wirkstoff nachlesen):

  • Aktuelles Rezept für das jeweilige Medikament
  • Medizinischen Bericht (Attest), beglaubigt von einer Behörde wie dem Gesundheitsamt*

Diese Dokumente nimmst Du dann einfach zusammen mit der Arznei im Handgepäck mit. Bitte achte unbedingt darauf, dass Du die zulässige Einfuhrmenge nicht überschreitest. Auch diese wird genau genannt hinter jedem einzelnen Wirkstoff.

Für den Fall, dass die Wirkstoffe als „prohibited“, also verboten, gekennzeichnet sind, handelt es sich um:

  • Digitale Form eines aktuellen Rezepts für das jeweilige Medikament
  • Digitale Form eines medizinischen Berichts (Attest), beglaubigt von einer Behörde wie dem Gesundheitsamt*
  • Digitale Form Deines gültiger Reisepasses

*Im Original steht auf der Seite des MOH: „Medical report approved by health entities„. Was das genau sein soll, wird leider nicht spezifiziert. Auf der Liste selbst, d.h. im anfänglichen Erklärungsteil, der auf die benötigten Dokumente eingeht, wird es so formuliert: „Authenticated certificate and/or permit, from the health authority of the country of departure, confirming his/her legal authority to possess, for personal use, medical preparations mentioned therein.“ Auch nicht viel eindeutiger …

Ich persönlich würde mir hier vom Arzt einfach die Vorlage eines Reise-Attests (wie zum Beispiel jene vom ADAC) ausfüllen und unterschreiben lassen. Diese dann vom Gesundheitsamt abstempeln lassen. Ob das so zu 100 % korrekt ist, kann ich nicht sagen, aber ich denke, das Ergebnis kommt der Forderung in der englischen Formulierung recht nahe. Ich bin diesen Weg übrigens interessehalber einmal gegangen, um zu prüfen, ob das klappt. Was ich dabei feststellen musste: Die Ärztin hat eine Gebühr genommen für das Ausfüllen, den Stempel vom Amt gab es dagegen gratis. Hätte es eigentlich andersherum vermutet!

Da für die Einfuhr verbotener Medikamente ein Online-Antrag gestellt werden muss, werden die Dokumente werden in digitaler Form (Foto oder Scan) benötigt. Bei der Erstellung des nötigen Accounts bzw. während des Ausfüllens des Online-Formulars müssen sie ggf. als Anhang hochgeladen werden.

Folge bezüglich der Dokumente bitte ausschließlich den Anweisungen, die Dir während des Online-Beantragungsprozesses eingeblendet werden. Verifiziere meinen oben gemachten Vorschlag bezgl. des medizinischen Berichts nötigenfalls noch einmal. Möglicherweise werden während des Prozesses künftig genauere Infos zu den geforderten Dokumenten gegeben. Im Internet kursieren verschiedene Versionen über die Vorgehensweise zur Sammlung aller nötigen Dokumente, auf die man sich besser nicht blauäugig verlassen sollte. Schließlich kann sich das Prozedere im Laufe der Zeit ändern!

Schritt 3: Online die Einfuhrerlaubnis beantragen

Du hast nun alle Dokumente in digitaler Form bereitliegen. Um nun die Importerlaubnis beim MOH zu beantragen, besuche auf deren Webseite die Kategorie Services -> Individual Services -> Patient Support Services Package und klicke auf Issuing permission to import medicines for personal use (d.h. „Antrag auf Erlaubnis, Medikamente für den persönlichen Gebrauch zu importieren„). Lies Dir in Ruhe die dort zur Verfügung gestellten Guidelines durch. Die eine Guideline erklärt, wie man einen Account erstellt. Dies ist notwendig, um den E-Service des Portals nutzen alle folgenden Schritte online durchführen zu können. Die andere Guideline beschreibt ausführlichst das Online-Beantragungsprozedere.

Nochmal im Klartext: Um den Antrag auf Erlaubnis zu stellen, ist es essentiell, ein Online-Formular auszufüllen. Dieses wird auf der verlinkten Unterseite jedoch nicht direkt zum Download angeboten. Man muss oben auf den Button Go to the e-service klicken, sich einen Account erstellen und ein Online-Formular innerhalb des Accounts ausfüllen und mit Anhängen versehen.

Wenn dann alles geklappt hat, bekommst Du eine elektronische Bestätigung zugesendet, die besagt, dass Du Deine Medikamente mit nach Dubai etc. bringen darfst. Vergiss nicht, sie mit die Reise zu nehmen!

Plan B: Dokumente direkt beim Zoll anzeigen

Solltest Du an Account-Erstellung und Login scheitern, kannst Du den Customer-Service des MOH kontaktieren und dort nach dem Formular zu fragen. Dort richtest Du dann auch Fragen hin, die die benötigten Dokumente betreffen. Hier findest Du die Kontaktdaten und auch ein Kontaktformular. Als komplette Alternative zur Online-Anmeldung der Medikamente nennt das MOH übrigens die Option, die Medikamente direkt bei der Einreise dem Zoll zu präsentieren. Auch hier müssen natürlich die oben genannten Dokumente vorgelegt werden.

100 % Sicherheit? Nur bei Reisen ohne Medikamente

Nachdem Du das gelesen hast, verstehst Du vielleicht, warum ich als eher ängstliche Sicherheitsfanatikerin in der Regel ohne Medikamentenarsenal in die Emirate reise. Auch, wenn Wellen schlagende Festnahmen nicht vorkommen gemessen an den Millionen Menschen, die jährlich dort durch die Flughäfen geschleust werden: Ich habe für diesen Artikel einfach zu viel nach „Einzelskandalen“ in diesem Gebiet recherchiert und sage mir inzwischen: Da ich nicht regelmäßig auf gewisse Tabletten oder Tropfen angewiesen bin, kann ich ebenso gut ohne reisen. Es ist definitiv etwas paranoid, aber so beuge ich wirklich jedwedem Missverständnis vor.

Klar, wer nur Aspirin & Co. mitnimmt, dem wird vermutlich nichts geschehen. Die oben gebrachten Beispiele zeigen aber, dass es ungute Folgen haben kann, wenn man rund um das sensible Thema Medikamente aus welchen unglücklichen Umständen auch immer auffällig wird. Selbst bei in den Emiraten gängigen Präparaten bleibt ein Restrisiko, ins Visier der Kontrolleure zu geraten – vielleicht, weil ein Sicherheitsbeamter durch viele oder seltenere bzw. ihm unbekannte Medikamente im Gepäck auf Dich aufmerksam wird und Dich genauer durchsucht. Wenn Du dann im Sinne der arabischen Gesetze Dreck (Drogen, Alkohol etc.) am Stecken hast, kann es ungemütlich werden …

Gute Versorgung in emiratischen Apotheken

Mal ehrlich: Schleppt man mit der Reiseapotheke nicht ohnehin immer viel zu viel Ballast herum, der letzten Endes nicht gebraucht wird? Das Vorhaben, gar nichts mitzunehmen, habe ich nun schon mehrfach erfolgreich in die Tat umgesetzt. Trat doch Unwohlsein ein, habe ich in einer der zahlreichen Apotheken von Dubai und Abu Dhabi bei gut Englisch sprechenden Angestellten etwas zur Linderung der Beschwerden bekommen.

Gut zu wissen: Es ist kein Problem, dort die Mehrheit der weltweit gebrauchten Standard-Medikamente zu kaufen. Von der Migräne-Tablette über Hustenpastillen bis hin zum Durchfallmittel bekommt man alle Original-Marken, die man von zuhause gewohnt ist. Aspirin steht sogar in den Selbstbedienungsregalen der Drogerieabteilungen in den großen Mall-Supermärkten (z.B. Marina Mall). Manche Arzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, gehen in den VAE sogar ohne Rezept über den Tresen!

Exkurs zur Anti-Baby-Pille

Eines ist klar: Selbst wenn man sich dazu entscheidet, Nasenspray und Kopfschmerztabletten nicht mitzunehmen, kann frau nicht einfach die Pille daheim lassen. Auch hier ist ein Wirkstoffabgleich mit der Liste der kontrollierten Medikamente empfehlenswert. Ein möglicher Wirkstoff heißt beispielsweise Ethinylestradiol. Die Besonderheit nun: Auf der alten Version der Liste (zu finden auf der Regierungswebseite) steht dieser Wirkstoff als „controlled“ (siehe Abschnitt der CD (B) Medikamente) drauf. Auf der neuen Version der Liste (zu finden beim MOH) konnte ich ihn nicht mehr entdecken. Oder habe ich vielleicht Tomaten auf den Augen?

Frau muss nun offenbar selbst entscheiden, auf welche Listenversion sie setzen möchte. Oben habe ich erklärt, warum ich persönlich geneigt bin, der Version des MOH mehr Vertrauen zu schenken. Daraus folgt für mich, dass ich mir über die Mitnahme einer Pille mit Ethinylestradiol keine Gedanken mehr machen müsste. Noch eine Überlegung meinerseits geht in diese Richtung: Wenn frau nur das angebrochene Pillenblister bzw. je nach Aufenthaltslänge noch ein weiteres mitnimmt, kann man ihr schlecht Schmuggler- bzw. Verkaufsabsichten vorwerfen. Die Einnahme der Pille ist doch völlig uninteressant (da mit viel zu vielen Unsicherheiten verbunden!), wenn Frauen nicht die Option haben, dies über einen längeren Zeitraum zu tun.

Update: Eine meiner Leserinnen hat telefonisch beim MOH nachgefragt und erfahren, dass deren Liste tatsächlich die aktuellste ist. Das bedeutet, dass die Pille mit Ethinylestradiol offiziell nicht mehr Bestandteil der Liste ist und somit problemlos mitgenommen werden kann. Bitte nur keine größere Vorräte als für 3 Monate! Danke noch einmal, Jeanine! <3

Wer nun aufgrund der etwas unglücklichen Konstellation mit den zwei kursierenden Listen trotzdem immer noch sehr ängstlich ist, kann natürlich versuchen, das Online-Anmeldeprozedere wie oben beschrieben durchzuexerzieren. Da dieses jedoch über das MOH stattfindet, vermute ich, dass die sich fragen, warum hier Aufwand produziert wird, wo doch der Wirkstoff gar nicht auf deren Liste steht. Idee: Hole Dir fürs gute Gefühl einfach ein unterschriebenes Attest von Deiner Frauenärztin und nimm dieses sowie das Original-Pillenrezept mit auf Reisen.

Wie ist es Euch ergangen?

Ich freue mich sehr über Eure Erfahrungsberichte rund um das Thema Medikamente in Dubai, Abu Dhabi & Co.: Wie habt Ihr die Mitnahme Eurer Arznei vorbereitet? Seid Ihr auf Schwierigkeiten gestoßen? Wurdet Ihr kontrolliert?

Ist mein Artikel gut verständlich oder fehlen Euch Infos? Schreibt es mir gern in die Kommentare!

Sarah
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177 Gedanken zu „Medikamente nach Dubai & Abu Dhabi mitbringen: Mein Leitfaden

  1. Hallo!
    Ich reise im April nach Dubai für 8 Tage. Kann ich für diese Zeit problemlos meine Pille mitnehmen oder muss ich diese Anmelden?
    Vielen Dank für die Hilfe,
    Magdalena

    1. Liebe Magdalena, diese Frage habe ich im oben stehenden Artikel in einem eigenen Absatz zum Thema „Pille“ bereits beantwortet. Wenn das dort Erläuterte nicht verständlich ist, dann melde Dich bitte unbedingt wieder, damit ich meinen Text für alle Leserinnen anpassen kann. Im Moment denke ich, dass er auf verständliche Art und Weise Rede und Antwort steht. ;-)

  2. Hallo Sarah,
    endlich mal eine verständliche Seite. Seit 1 Woche suche ich im Internet wg. der Medikamenteneinfuhr in die VAE. Mein Mann hat schone keine Lust mehr in 3 Wochen zu verreisen.
    Das Medikament (Oxycodon), welches mein Mann nehmen muss, steht auf der Liste. In Deutschland fällt dieses Medikament unter das BtMG. Wenn wir auf Auslandsreise sind hat er immer ein ärztliches Attest in deutsch./engl./franz./span. Sprache dabei und eine „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztl. Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“. Reichen diese Dokumente für die Einreise in die VAE aus? Ich bin schon gespannt auf Deine Antwort. Danke !!!

    1. Liebe Marina, genau neben dem Namen des Wirkstoffs steht in der Liste auch genau, was von den VAE-Behörden verlangt wird bzw. welche Bedingungen gelten: „Quantity for the period of stay or a maximum one month use whichever is less. Medical prescription and attested medical report is required“. Meiner (laienhaften!) Meinung nach seid Ihr seid mit Euren Dokumenten ganz gut ausgestattet!

  3. Hallo,
    vielen vielen Dank für die wirklich ausführliche Darstellung.
    Da ich in 1 Tag nach Dubai reise und auf Medikamente angewiesen bin, bin ich extremst verunsichert und habe bereits leider unzählige Stunden mit dem Thema verbracht.

    Laut ihrer Darstellung erscheint es so, dass die Medikamente, welche in der moh Liste als „controlled“, also nicht „verboten“ gekennzeichnet sind, nicht vorher beantragt werden müssen, sondern es ausreicht, die Dokumente (Attest+Rezept) mitzuführen und das aufwändigere Antragsverfahren nur für die als „verboten“ gekennzeichneten Medikamente nötig ist.

    Nach ausführlicher Durchsicht aller Unterlagen und Websites befürchte ich jedoch, dass die Genehmigung (per online Antrag) für alle Medis aus der Liste erforderlich ist, die nicht als verboten gelten .
    Die als „verboten “ gekennzeichneten Substanzen scheinen wirklich verboten zu sein, wobei man die Mitnahme auch nicht genehmigen lassen kann.

    Somit ergibt sich ein völlig anderes Bild und es stellt sich ernsthaft die Frage, ob für Medis, die zwar in der Liste stehen, jedoch nicht als verboten, sondern zum Beispiel „cd“, also controlled drugs gekennzeichnet sind, wirklich kein Antrags- und Genehmigungsverfahren nötig ist und es ausreicht, die ADAC Medikamentenliste nebst Rezept mitzunehmen.

    Herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung!

    Viele Grüße

    1. Liebe Ulrike, „controlled“ sind alle Medikamente, die auf der Liste stehen. Einige davon sind „prohibited“, andere dürfen aus „kontrollierte“ Weise, also mit den entsprechenden Dokumenten und in begrenzter Menge, mitgeführt werden. Was zutrifft, steht immer direkt neben jedem Wirkstoff. Meinem (laienhaften!) Verständnis nach muss man sich die verbotenen, also die als „prohibited“ gekennzeichneten, vom MOH genehmigen lassen, denn für die anderen steht ja jeweils daneben, dass man sie mitbringen kann, wenn man gewisse Nachweise mitbringt! Vielleicht verstehe ich hier auch etwas falsch …?

  4. Hallo

    Ich habe mir gerade die Liste angeschaut und habe dazu eine Frage.
    Muss ich alle Bestandteile eines Medikamentes überprüfen oder reicht da auch der Hauptbestandteil?
    Z.b. Ramiplus 5mg/25mg
    Ich habe jetzt nur nach dem Wirkstoff in diesem Fall „Ramiplus“ geschaut. Ist die Vorgehensweise so richtig?

    1. Liebe Alexandra, so würde ich es auch handhaben. Nur das, was eben aktiv wirken soll, also die sog. aktiven Wirkstoffe. Alles an sonstigen Bestandteilen wie Wasser, Stärke etc. kann man vernachlässigen.

  5. Hallo,

    diese Seite ist ja fantastisch informativ. Toll !
    Meine Frage: gibt es für Epilepsiemedikamte die ich im Urlaub im Oman
    brauche, ebenfalls ein Einfuhrverbot ?
    Wirkstoffe: Lamotrigin und Lacosamid

    Danke, Petra

    1. Liebe Petra, puuuh, ich muss leider gestehen, mit dem Thema Oman + Medikamente bin ich derzeit überfragt. Hast Du mal versucht, die Botschaft zu kontaktieren oder omanische Regierungs- und/oder Gesundheitswebsites durchforstet?

    1. Lieber Georgi, damit kenne ich mich nicht aus. Ist es üblich, dass Ärzte – unabhängig vom Reiseziel – größere Mengen an Arzneimitteln mitführen? Auch, wenn es im Reiseland eine gute med. Versorgungslage gibt? Ansonsten hätte ich jetzt gesagt, dass für touristisch reisende Ärzte natürlich dieselben Einfuhrregeln gelten wie für alle anderen.

  6. Hallo liebe Sarah,
    danke schon mal für die tolle Seite.
    Habe auf Reisen immer meine homöopathische Hausapotheke mit dabei. Was mache ich in Dubai??? Die kleinen Röhrchen mitnehmen, wie üblich, die Menge reicht ja leicht aus, oder die Mittel im Originalfläschchen mitnehmen, da ist die menge von 16 verschiedenen Globuli relativiel. Vielleicht hast Du da noch einen Tipp für mich. Dankeschön

    1. Liebe Alexandra, mir fällt gerade kein Grund ein, warum das problematisch sein sollte. Die Kügelchen enthalten ja keine der verbotenen Wirkstoffe. Es könnte gaaanz theoretisch passieren, dass Dich beim Zoll einer fragt, was das ist, wenn Du es nicht in der Originalverpackung mitführst. Für diesen Fall könntest Du Dir schon einmal die richtigen Vokabeln zurecht legen oder Fotos von den Verpackungen zumindest auf dem Handy speichern.

  7. Hallo Sarah,
    Ich fliege für eine Woche nach Dubai mit meine Tochter.Ich muss Cipralex un Temesta(gegen Panik Attacken)mitnehmen.Reicht das,wenn mein Hausarzt ein Schreiben auf Englisch macht,das ich die Medis brauche?

    LG Salvi

    1. Liebe Salvi, wenn die Wirkstoffe der genannten Medikamente auf der Liste (schau Dir bitte die neuere Version des MOH an, die ich oben verlinkt habe) als „prohibited“ stehen, reicht das leider nicht. Ansonsten steht hinter jeden dem Wirkstoff genau, welche Dokumente Du mitbringen musst.

      1. Liebe Melanie, bitte lies zuerst meinen Artikel! Dort habe ich erklärt, dass es bereits eine neuere Version dieser Liste gibt, wo der Wirkstoff „Ethinylestradiol“ eben nicht mehr genannt wird! Diese wurde vom Gesundheitsministerium der VAE veröffentlicht und damit sind nun meines Erachtens mindestens 2 Wahrheiten im Spiel. Wie ich persönlich damit umgehen würde, habe ich auch im Text geschrieben – alle anderen Damen müssen natürlich selbst entscheiden.

    1. Hallo Patricia,
      Ich war gerade mit meiner Frau in Dubai (15.12.2019 zurück). Sind beide über 60 Jahre alt. Vor allem meine Frau hat sich auch vorab große Sorgen wegen der Medikamente gemacht, weil man ja sogar Blutdrucksenker (Candesartancilexetil) nur mit Genehmigung des MOH mit nehmen darf und in einigen Reiseführern und Blogs der Teufel an die Wand gemalt wird.
      Daher habe wir uns beim MOH on-line registriert und brav unsere Reiseapotheke angemeldet. Geht ja leicht. Tabellen ausgefüllt, Rezeptkopien vom Hausarzt unterschreiben lassen und beigelegt etc. Habe dabei viel über Wirkstoffe gelernt. Der Antrag wurde vom MOH ohne Erklärung abgelehnt. Natürlich auch ohne Hinweise, was wir vielleicht falsch gemacht haben. Oder welche zugelassenen Alternativen es gibt. Ich habe es dann noch mit Anträgen versucht, die keine „controlled and restricted“ bzw. verbotenen Medikamente enthielten. Tablettenmenge angepasst an die Aufenthaltstage. Gleiches Ergebnis. Wir haben das MOH gehasst für dieses Verhalten. Stornieren konnten wir unsere 3-wöchige Reise nicht mehr. Sonst hätten wir es getan.Wir haben dann einfach zwar nicht genehmigte, aber auch nicht verbotene Blutdrucksenker (Amlodipinbesilat) mitgenommen, die der Arzt als Alternative vorgeschlagen hat (schlechter verträglich), die unterschriebenen Rezeptkopien plus ADAC Vordruck ausgefüllt und unterschrieben vom Hausarzt.
      Wie ging es weiter? Flug mit Emirates. Landung in Dubai. Keine Kontrollen beim Zoll (green channel) oder Fragen nach Medikamenten. Nichts. Auch nicht bei anderen Mitreisenden, soweit wir das überblicken konnten. Nur Passkontrolle. Vielleicht werden Leute kontrolliert, denen man Drogenkonsum ansieht. In den vielen Apotheken dort gibt es so ziemlich alles, allerdings ca. 4x so teuer wie hier. Auch Beruhigungsmittel von der Verbotsliste erhält man (Bromazepan), wenn man ein in Dubai ausgestelltes Rezept vorweist (Arztbesuch kostet ca. 100 €). Wir haben es auch so überlebt. Meiner Ansicht nach ist das Ganze, soweit es die Touristen betrifft, ein Förderprogramm für das lokale Gesundheitswesen. Kann mir anders nicht erklären, was das ganze Theater soll.
      Aufenthalt dort war trotzdem ein voller Erfolg, aber noch mal sehen die uns in so einem (offiziell) so restriktivem Land nicht wieder. Das nächste Mal geht es wieder nach Lanzarote.

      1. Lieber Günter, danke für Deinen interessanten Erfahrungsbericht. Ich wundere mich jedoch darüber, dass Du schreibst, dass der Wirkstoff Candesartan auf der Liste stünde, denn ich sehe ihn darauf nicht. Möglicherweise ist Euer Antrag nicht durchgegangen, weil Ihr Arzneimittel eingereicht habt, für die gar keine Erlaubnis nötig ist. Bitte – an alle, die mitlesen! – verkompliziert das Thema nicht unnötig: Restriktionen gelten für die wenigsten Arzneimittel (und eben ausschließlich für die Wirkstoffe, die auf der Liste stehen)!

        Wenn Du schreibst, Du habest stattdessen ein Medikament mitgenommen, dass nicht genehmigt, aber auch nicht verboten war, muss ich klarstellen: Natürlich ist ein Medikament, dessen Wirkstoff nicht laut Liste verboten ist, automatisch genehmigt und bedarf keiner weiteren Gedankenspiele! Und dass man Bromazepam auch in Dubai mit Rezept kaufen kann, ist doch nicht verwunderlich? Wenn ein Arzt es Dir verschreibt, bekommst Du das auf der ganzen Welt – und seien die Betäubungsmittelgesetze noch so streng! Es geht hier bei der Liste doch nur darum, das besonders strenge Betäubungsmittelgesetz der VAE korrekt umzusetzen. Und daher versucht man zu verhindern, dass Touristen massenweise Medis mit betäubender Wirkung einführen und auf dem Schwarzmarkt vertickern. Sorry, aber ich habe den Eindruck, dass Du das Prinzip und die Liste offenbar komplett missverstanden hast.

        Und ja, wie ich auch schon oft schrieb: Nicht jeder wird kontrolliert, dafür haben die gar nicht die Ressourcen. Ich wurde bei 8 Aufenthalten kein einziges Mal kontrolliert, mein Mann direkt bei seinem ersten (von zwei) Aufenthalten. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass man in eine solche Kontrolle gerät, aber es ist eben nicht unmöglich.

        Wo ich Dir zu 100 % Recht gebe: Das MOH hätte Euch ein bisschen dezidierter antworten können. In Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit, Service und Kundenkommunikation bekleckern die sich leider nie mit Ruhm; auch ich habe mich heute schon wieder mit deren Internetauftritt herumgeärgert, weil die einfach Dokumente gelöscht und umbenannt hatten.

        1. Danke Sarah für deine ausführliche Antwort.
          Candesartan habe ich jetzt auch nicht in den Listen gefunden. Vielleicht hatte ich eine ältere Liste erwischt oder es mit den verschreibungspflichtigen Medikamenten verwechselt.
          Fakt ist, dass man es sich sparen kann beim MOH um Erlaubnis nachzufragen. Vielleicht „sitzt“ dort nur ein Computer, der nur eine Antwort kennt: „rejected“.

          1. Lieber Günter, ob verschreibungspflichtig oder nicht hat erstmal mit der Liste nichts zu tun. Wie dem auch sei: Wenn Dein Wirkstoff nicht draufsteht, ist doch alles top! :-)

      1. Liebe Soraya, danke dass Du Deine Erfahrung hier teilst und damit bestätigst, dass die Infos in meinem Blogartikel zum Thema Pille noch aktuell sind.

  8. Hallo Sarah,

    Danke für deinen sehr hilfreichen Artikel! Mich haben die unterschiedlichen Informationen so verunsichert, dass ich beim Ministry of Health and Prevention (MOHP) in Dubai angerufen habe. Sie haben mir gesagt, die Liste bei ihnen auf der Website ist die aktuellste und dass sie das auf der Government Seite schnellstmöglich updaten wollen, als ich sie auf die widersprüchlichen Informationen hinwies. Mal sehen, ob dies bald geschieht.

    Zudem habe ich eine schriftliche Aussage des Arztes beim MOHP, dass der Wirkstoff Ethinylestradiol, der in der Pille drin ist, keine Genehmigung des MOHP benötigt (was die Aussage erneut unterstützt, dass die Liste beim MOHP die aktuelle ist). Man darf nur den Vorrat von 3 Monaten nicht überschreiten.

    1. Liebe Jeanine, Du bist echt klasse! Danke, dass Du diese wertvolle Info hier mit uns teilst. <3 Ich finde es einerseits unfassbar, dass man bei der Pflege einer Regierungsseite so viel Nachlässigkeit an den Tag legt, andererseits bin ich nicht wirklich überrascht. Habe in den letzten Jahren einfach zu viele emiratische Webseiten begutachtet, bei denen sich mir die Haare aus den unterschiedlichen Gründen sträubten. ;-)

  9. Liebe Sarah!
    Habe mit Interesse Ihren Beitrag gelesen!
    Ich fliege mit meiner Frau in Kürze nach Dubai!
    Wir haben vom Arzt verschriebene Medikamente, die wir dauernd täglich nehmen müssen. Ich denke, dass dabei aber kein bedenklicher Wirkstoff drinnen sein sollte, da die Medikamente bloß gegen Bluthochdruck, erhöhten Herzschlag und Blutfette, bzw. zur Blutverdünnung sind.
    Ich zähle hier mal die Medikamente auf und hoffe, Sie können mir helfen, meine Sorgen zu mindern (bin schon älter und tue mir etwas schwer – auch mit Englisch).

    Meine Medikamente: ThromboASS (Blutverdünner), Candesartan (gegen Bluthochdruck), Atozet (Blutfetteverringerer); Pantoprazol (Magenschoner.
    Medikamente meiner Frau: Nomexor ( Puls-Senker); Simvastatin (Blutfetteverringerer).
    Würde mich über Ihre hilfreiche Antwort sehr freuen!

    1. Lieber Johann, bei diesen aufgeführten Medikamenten/Wirkstoffen konnte ich auch keine problematischen entdecken. Abgeglichen habe ich alle eben mit der „neueren“ Liste des MOH. Angaben natürlich ohne Gewähr. :-) Gute und gesunde Reise!

  10. Hallo Sarah,

    vielen Dank für Deinen tollen Leitfaden, der mich gerettet hat. Ich habe ein von mir benötigtes Medikament auf der blacklist gefunden und habe mich daher gestern durch die Online-Registrierung gequält. Ich hatte „nur“ ein Attest vom Arzt, einen Medikamentenplan sowie das Rezept eingescannt. Das Attest habe ich nicht vom Gesundheitsamt „abstempeln“ lassen, auf einen Termin hier in HH hätte ich ewig warten müssen. Und tatsächlich habe ich bereits heute vormittag die Genehmigung vom MOH VAE erhalten. Ich bin super erleichtert und die Vorfreude auf unsere Reise in die VAE steigt ! Dir noch einmal herzlichen Dank!
    Liebe Grüsse, Maren

    1. Liebe Maren, ich freue mich wirklich RIESIG über Deinen Beitrag – schön zu hören, dass es (auch so) funktioniert! Das rettet sicher andere vor dem Nervenzusammenbruch, denn diese Sache mit dem Gesundheitsamt ist nun wirklich lästig. Da ich mir eh nie so sicher war, ob das wirklich sein muss (siehe Artikel), hast DU jetzt einen wichtigen Beitrag zur Klärung dieser Frage geleistet. Vielen Dank dafür!

  11. Hallo Sarah,

    schon mal vielen Dank für deine tollen tipps hier. Für mich geht es in zwei Wochen in die VAE.
    Ich habe nun alle Medikamente aufgelistet, das übliche gegen Allergie, Schnupfen, Erkältung und Schmerzen und Antibiotika. Ich habe alle Wirkstoffe mit der Liste verglichen und kann keinen der Wirkstoffe auf der Liste finden, was mich selbst etwas verwundert weil auch Novalgin und Adrenalin dabei ist. Aber ich finde nichts auf der Liste wieder.

    Dementsprechend muss ich nichts ausfüllen oder beantragen und kann alle Medis ohne Schriftstücke mit führen?

    Lieben Dank schon mal vorab für deine Hilfe :)

    LG
    Alex

    1. Liebe Alex, den Wirkstoff Metamizol (vom Novalgin) habe ich auch nicht auf der Liste entdeckt, mit dem Thema „Adrenalin“ kann ich gerade leider nichts anfangen. Kann man das tatsächlich als Medikament bekommen!?

  12. hallo ich wollte mal fragen ich viel nach dubai fligen aber ich nim sehr viele medikamete fur herz nierentrasplatation und da sind bestimt 17 medikamente imunsupresiva konen sie mir helfen weil diese medikamente muss ich aihnemen fur meine niere herz blutrock un novalgin schmerz mietel .. viel dank

    1. Hallo Beni, da ich die Wirkstoffe nicht kenne, die in Deinen Arzneimitteln enthalten sind, kann ich Dir per Ferndiagnose nur Tipps zur Selbsthilfe geben. Wie Du jetzt vorgehen solltest: Bitte setz Dich einmal in Ruhe hin, suche die Wirkstoffe heraus und gleiche sie mit der Liste ab. Ich weiß, das ist keine schöne Aufgabe, aber die Zeit musst Du Dir jetzt leider einmal nehmen. Was Du bei einer oder mehreren Übereinstimmungen tun kannst, habe ich ausführlich im Artikel geschrieben. Gutes Gelingen!

  13. Hallo! Mein Freund und ich reisen demnächst für 6-8 Monate nach Australien mit Stopover in Dubai. Ich hatte mit meiner Frauenärtzin bereits besprochen, dass ich für diesen Zeitraum (also bis zu 8 Monate) meine Anti-Baby Pille mit Wirkstoff Ethinylestradiol ausgestellt bekommen würde, damit ich im Ausland nicht den Ärger mit Pille aus Deutschland zuschicken bzw. Frauenarztbesuche im Ausland habe. Da wir nun jedoch davor vier Tage in Dubai verbringen werden und somit in das Land einreisen habe ich die Sorge, dass es bei der Mitnahme von 8 Pillenstreifen selbst mit beglaubigtem Dokument Probleme geben könnte. Ich habe gelesen, dass die Einfuhr von Medikamenten für nur maximal 3 Monate für den Eigengebrauch problemlos ist. Habt ihr da mehr Infos zu und könnt mir vielleicht weiterhelfen?
    Liebe Grüße! Keke

    1. Liebe Keke, ich habe mich heute anlässlich Deiner Frage noch einmal auf der Webseite des MOH umgesehen und dabei Folgendes festgestellt: Die Liste ist angepasst worden und Dein Pillenwirkstoff steht nicht mehr darauf. Zumindest kann ich ihn nicht mehr finden. Ich passe meinen Artikel zu diesem Thema gleich noch an und setze die entsprechenden Verlinkungen – dann kannst Du Dich selbst davon überzeugen. Wenn Du dann sogar fürs ruhige Gewissen noch eine Bestätigung deiner Ärztin hast, dürfte Deinem Vorhaben nichts mehr im Weg stehen.

      1. Liebe Sarah,
        vielen Dank für deine Bemühungen! Ich habe mir schon den Kopf zerbrochen aber jetzt habe ich schon ein viel besseres Gefühl! Attest liegt auch schon bereit ;-) Hast du zufällig Informationen darüber, ob auch eine Beglaubigung des Gesundheitsbehörde Voraussetzung ist? Hatte mal sowas in der Art gelesen….
        Auf jeden Fall schon mal vielen Dank! Jetzt kann der Urlaub beruhigt starten :-)

        1. Liebe Kerstin, wie gesagt: Wenn der Wirkstoff nicht mehr als problematisch gilt, dann brauchst Du gar nichts an Dokumenten mitführen. Das mit dem Attest ist nur fürs ruhige Gewissen (weil’s halt mal anders war …).

          1. Vorsicht! Auch für Medikamente die nicht auf de Liste stehen aber trotzdem verscheibungspflichtig sind braucht Mann das Rezept und darf maximal den Bedarf für 3 Monate mitgenommen werden.

          2. Lieber Willem, hast Du eine Quelle zu dieser Aussage? Denn: In jedem Land sind doch andere Medikamente verschreibungspflichtig. Es kann natürlich nie schaden, das Rezept trotzdem mit sich zu führen – das erspart im Zweifelsfall Missverständnisse. Was die Menge und die 3 Monate angeht: Ich und die Liste haben nie etwas anderes behauptet! ;-)

  14. Hi Sahra,
    wir fliegen auf die Malediven mit Zwischenstopp in Abu Dhabi.
    Wollte Parazetamol-Tabletten mitnehmen für alle Fälle.
    sowie eine Betaisodona-Salbe mit Providon-Jod.
    Benötige ich hierfür eine Bestätigung vom Arzt oder ist die Einfuhr
    im Transit erlaubt.
    Herlichen Dank und viele Grüsse

    1. Liebe Tanja, dafür brauchst Du kein Englisch, Du musst doch nur den Wirkstoff (= Ibuprofen) in der Liste nachschauen. Et voilà: Steht nicht drauf!

  15. Wir waren vorige Woche in Dubai. Nachdem ich hier las, dass man eine Bescheinigung für Medikamente benötigt, haben wir uns 2 Bescheinigungen vom Gesundheitsamt ausstellen lassen, Kosten 120 Euro.
    Bei der Einreise wurde keiner kontrolliert, alle konnten schnell durch diePasskontrolle.
    Die Bescheinigung war für uns also überflüssig. Andere unserer Reisegruppe waren schon mehrmals in Dubai und hatten noch nie eine Bescheinigung für ihre Medikamente.
    Die Ausreise war auch unkompliziert.

    1. Hallo Braun, danke, dass Du Deine Erfahrung hier teilst! Auch ich wurde bisher bei keiner meiner Einreisen kontrolliert.

      Dennoch möchte ich Euch hier auf dem Blog für die Gesetzeslage in den VAE (inklusive aller Unklarheiten, die damit ggf. einhergehen) sensibilisieren. Letztlich entscheidet jeder selbst, ob er meine Interpretation der vorhandenen Informationen (insbesondere hinsichtlich der Liste mit den Wirkstoffen und der daraus resultierenden Pflichten) folgt oder diese anders auslegt. Eines sollte man sich jedoch klar machen: Selbst, wenn in 99,9 % der Fälle nichts passiert, bleibt ja eine kleine Restunsicherheit. Gibt ja auch Leute, die ihr Leben lang schneller als erlaubt fahren, aber nie geblitzt werden.

      Ich verstehe Dich aber auch: Du musstest viel Geld auf dem Gesundheitsamt lassen und das ist natürlich ärgerlich. Bei mir hat der Stempel damals nichts gekostet, entweder gab es da eine Änderung oder die Städte und Gemeinden handhaben das unterschiedlich.

      1. Guten Tag.
        Ich bin selbst in der Sitution schmerzstillende Mittel in die VAE einzubringen. Die Botschaft / Consular in Berlin gab mir den Ratschlag folgendes zu tun.
        Medikamentenplan ausdrucken und vom Arzt bestätigen lassen. zu finden unter:
        https://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/reisemedizin/tipps-infos/tipps/medikamentenmitnahme.aspx.
        Die Medikamente müssen mit Originalverpackung und „Waschzettel“ eingeführt werden.
        Den unterschriebenen Medikamentenplan dann per Mail inkl. einem kurzen Anschreiben in Englisch – mit genauer Reisezeit – an folgende Emailadresse senden und auf Erlaubnis der Einfuhr warten: ahmedelhawaty@moh.gow.ai.

        Dann sollte alles funktionieren. Denn die sind nicht zimperlich wenn es um Drogen geht. Drogen ? – ja schmerzstillende Medikamente gehören dazu. !!!!
        Auch diese Angaben sind ohne Gewähr. Aber so habe ich es gemacht.
        Antworten

        1. Lieber Peter, vielen Dank, dass Du Deine Erfahrungen hier teilst. Das ist bestimmt sehr wertvoll für andere Reisende, die ähnliche Mittel mitnehmen müssen!

          Interessant finde ich, dass die Botschaft scheinbar jedem was anderes erzählt – Du bist der erste, der eine einigermaßen plausible Anweisung von denen bekommen zu haben scheint. Mit „einigermaßen plausibel“ meine ich, dass Deine Beschreibung in etwa den Empfehlungen entspricht, die auf der Liste stehen. Danke also nochmal, dass Du damit bestätigst, dass man nicht so falsch liegen kann, wenn man sich daran hält. Es gibt ja hier immer wieder auch Leser, die meinen, man müsse das alles nicht so ernst nehmen.

          Nun kommt natürlich die Frage der Fragen: Hast Du von der angegebenen Mail-Adresse denn auch eine Rückmeldung erhalten? Ich hatte schon mit einigen Lesern Kontakt, die an genau diesem Schritt gescheitert sind. Danke!

  16. Hallo,
    jetzt bekomme ich kalte Füsse und bin schon fast dabei die geplante Reise im Juli abzusagen.
    Mein Sohn leidet an an ADHs und muss da Medikament Elvanse einnehmen. Ich habe heute schon im der Botschaft in Berlin angerufen und bekam die lapidare Antwort ob es sich um ein Beruhigungsmittel handelt, dann soll ich mal in der Apotheke nachfragen. Ich bin jetzt total verunsichert. Für Thailand hatte wir im letzten Jahr die Beschinigung vom Psychologen durch das Gesundheitsamt abstempeln lassen. Was mache ich jetzt? Hast Du eine Ideeß

    1. Hallo Gudrun, ich bin immer wieder erstaunt, dass man selbst bei der Botschaft keine brauchbaren Aussagen zu bekommen scheint. Was sollst Du in der Apotheke nachfragen? Ob es ein Beruhigungsmittel ist? Und dann?

      Ich kann Dir jetzt nur schreiben, wie ich das handhaben würde – das soll jedoch keine rechtssichere Auskunft sein. Wenn nicht einmal die Kollegen von der Botschaft das richtige Prozedere kennen, wie soll ich es dann wissen? Ich kann nur die mir vorliegenden Quellen nach bestem Wissen interpretieren.

      Da sich Dein Wirkstoff auf der Liste befindet, würde ich genau so vorgehen, wir dort zu Beginn der Auflistung beschrieben. Ich würde wie im Passus II a 1 beschrieben versuchen, das MOH zu kontaktieren (Details sind im Artikel beschrieben). Wenn das nicht klappt, würde ich die übrigen, unter II a 2 i bis iii genannten Schritte durchgehen und alle Dokumente besorgen. Dann würde ich Beweise meiner ggf. erfolglosen Korrespondenz mit dem MOH ausdrucken und mitnehmen.

      1. Hallo Sarah

        Ich habe eine Dubai Reise mit meiner 11 jährigen Tochter gebucht. Wir sind kroatische Staatsbürger, leben aber in Österreich.
        Leider muss ich seit Jahren Morphinsulfate (substitol 200mg) nehmen. Ich habe auch ein ärztliches Attest.

        Leider verstehe ich die Liste der angeführten Medikamente nicht zu 100%.

        Ich habe auch schon bei der Botschaft in Wien angerufen und dort gesagt dass ich dieses Medikament nehme, und der Botschafter persönlich hat mir am Telefon gesagt, ich soll mir ein Attest und eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt geben lassen und damit sollte ich keine Probleme am Flughafen haben.

        Kannst du mir helfen und und sagen ob das mit dem Wirkstoff wirklich so ist dass ich keine Probleme haben werde?

        Wir verreisen im Mitte Juli 2018.

        Danke schon im Voraus für deine Antwort.

        1. Liebe Ivana, sorry für die späte Rückmeldung – ich war selber gerade 2 Wochen lang in Abu Dhabi.

          Nun zu Deinem Problem: Genau, ich würde es genauso machen wie beschrieben, zusätzlich aber darauf achten, dass ich nicht mehr mitnehme als eine 30-Tages-Dosis. Am besten sowieso nur so viel, wie für die Länge Eurer Reise benötigt.

          Wenn man sich die notwendigen Schritte der Liste zum Thema Narkotika ansieht, steht da ja auch noch: „For carrying narcotic drugs with travelers who are coming in to or transit through UAE, requires a prior approval from the Registration and Drug Control Department, Ministry of Health.“ Versuche also, für das ruhige Gewissen mit dem MOH Kontakt aufzunehmen.

          Ich habe im Text einen Ansatz genannt, wie das gelingen könnte, ein anderer Leser namens Peter hat am 7. Juni hier auch kommentiert und eine weitere Option genannt, vielleicht findest Du sogar beim Recherchieren selbst noch eine ganz andere Möglichkeit. Ich schreibe das, weil ich schon oft gehört habe, dass die Leute vom MOH keine Antwort bekommen und daher natürlich die Frage im Raum steht, welche Kontaktdaten tatsächlich die richtigen sind. Ich würde dann einfach per Mail die genannten Dokumente an die schicken und den Reisezeitraum und sowas wie die Passnummer dazu schreiben.

          Doch selbst wenn nichts zurück kommt, würde ich persönlich mich nicht heiß machen. Du hast dann alle nötigen Dokumente bei Dir, die offiziell beweisen, dass Du auf die Medizin angewiesen bist. Wenn Du dann noch Deine Mail an das MOH ausgedruckt mitnimmst und damit zeigst, dass Du Dein „Mitbringsel“ den Behörden angezeigt hast, muss ja nun wirklich jeder Schmugglerverdacht von Dir abfallen. Und glaube mir, den VAE ist es nicht daran gelegen, Touristen auszusperren, die auf gewisse Medikamente angewiesen sind. Weil Du durch Dein Handeln zeigst, dass Du die Regeln respektierst und Dir Mühe gegeben hast, alles möglichst korrekt zu machen, solltest Du auf der sicheren Seite sein. Das ist zumindest meine Meinung dazu.

          Denk immer dran, viele Urlauber scheren sich rein gar nicht um die Gesetzeslage. Außerdem musst Du ja auch erst einmal in eine Kontrolle geraten. Ich war nun schon 6 Mal da und wurde bei der Einreise noch nie aus der Schlange heraus gewunken. Auch mein Vater nicht, der beruflich noch weit öfter dorthin gereist ist.

  17. Hallo Sarah
    Wir fliegen bald nach dubai, unsere sohn ist aber auf (inhaliergerät) asthma und Kortison medikamente ( nur in notfall) angwesiesen.
    Müssen wir irgendetwas speziell beachten? oder kann mann sie einfach in Dubai einführen?

    Besten Dank im Voraus für deine Antwort.
    Liebe Grüsse
    Domenico

    1. Hallo Domenico, zu Kortison wäre mir aktuell persönlich nichts bekannt. Ich finde dazu auch keinen Eintrag auf der Liste. Bitte sieh sicherheitshalber selbst auch noch einmal nach – nicht, dass ich etwas übersehe. Dass jemand an dem Gerät selbst Anstoß nehmen könnte, kann ich mir nicht vorstellen… :-) Gute Reise!

  18. Hallo Sarah, dann bin ich ja mit dem Medikament für meinen Mann schon weiter.Vielen Dank.Hast Du auch was über Letrozol Beta 2,5 ein Anti Hormon gefunden?Ist dafür das hormoneller Brustkrebs nicht wieder kommt.Danke für Deine Bemühungen

    1. Liebe Manuela, dazu habe ich nichts gefunden. Wenn Du ebenfalls gründlich recherchiert hast, nichts entdeckt hast und trotzdem unsicher bist, so schlage ich Folgendes vor: Wenn Ihr für Deinen Mann jetzt ohnehin schon dabei seid, die Dokumente zu besorgen und ausfüllen zu lassen, könnt Ihr auch direkt bei Deinem Arzt (sofern das ein anderer ist) eine Stippvisite machen und eine Unterschrift holen. In der Regel geht das schnell. Die Sprechstundenhilfe füllt das mehrsprachige Attest mit den benötigten Medikamenten und der Menge aus und der Arzt unterschreibt nur. Dafür braucht man nicht einmal einen Termin – so war es zumindest bei mir. Und wenn Ihr dann sowieso wegen Deinem Mann beim Amt seid, dann lasst einfach beide Atteste stempeln. Schaden kann das ja nicht.

  19. Hallo Sarah,

    wir wollen über Ostern nach Abu Dhabi fliegen.
    Leider bin ich auf Medikamente angewiesen.
    Daher habe ich nach der besagten Liste gesucht, welche Medikamente verboten sind.
    Diese konnte ich nicht finden.
    Weißt Du evlt. ob der Wirkstoff Thyroxin und agnus castus erlaubt sind.
    Lieben Dank für Deine Hilfe und viele Grüße
    Grace

    1. Hallo Grace, die Liste ist doch in meinem Artikel verlinkt! Bitte klicke oben auf „Guidelines for Carrying of Personal Medicines with Travellers in to the United Arab Emirates – Travellers Guideline Original“, dann öffnet sich das PDF-Dokument. Ich persönlich finde die von Dir genannten Wirkstoffe darin jetzt nicht, bitte sieh zur Sicherheit auch selbst noch einmal nach. Danke Dir!

      1. Hallo Sarah, hab ich das richtig erfasst:
        wenn der Inhaltstoff meines Medikamentes in der “ CD B List“ aufscheint, besorge ich mir eine ärztlich Bestätigung ( ev. Vorlage vom ÖAMTC) von meinem Hausarzt. Unterschrift und Stempel des Arztes genügt? Oder sollte ich auch noch zu unserem Gesundheitsamt gehen? Zusätzlich lasse ich mir auf jeden Fall ein neues Originalrezept ausstellen, das ich dann ebenfalls mitnehme.
        Vielen Dank und liebe Grüße aus Tirol
        Silvia

        1. Liebe Silvia, nach einigen Jahren Reiseerfahrung und viel Austausch mit anderen würde ich persönlich sagen, dass das ausreicht und dass Du damit wahrscheinlich sogar besser ausgestattet bist als die allermeisten anderen. Mich verwirrt halt nach wie vor die Beschreibung für den Umgang mit CD B Medikamenten in der Liste, deswegen möchte ich mich nicht zu einer finalen Aussage hinreißen lassen. Einerseits steht unter Punkt II a was von der benötigten amtlichen Beglaubigung, andererseits steht unter II b, dass ein gültiges Rezept ausreiche. Wenn Dich das auch etwas ratlos macht (vielleicht checke ICH es ja nur nicht), dann versuche einfach – für das eigene ruhige Gewissen – möglichst alles einzuholen. Wenn es die Zeit nun nicht mehr zulässt oder es nicht klappt (etwa weil das Amt gar nicht mitspielt), dann verfalle bitte nicht in Panik. Halte Dir vor Augen, dass die meisten Touristen die Liste gar nicht kennen oder eh ignorieren. Trotzdem sind mir Verhaftungen von Europäern wegen Medikamentendelikten schon jahrelang nicht mehr zu Ohren gekommen – und Du kannst ja trotz allem mit den vorhandenen Dokumenten nachweisen, dass Du die Medizin nehmen musst. Es ist gut, dass Du Dich überhaupt kümmerst!

  20. Hallo Sarah,wir machen im Februar 2019 eine Kreuzfahrt von Dubai aus.Dubai mit Oman und Katar.Leider finde ich in den Medikamentenlisten nichts über Aromatasehemmer Letrozol beta2,5 ist ein Anti Hormon.und mein Mann bekommt Duloxetin als Duloxetinhydrochlorid ein Antidepressiva.Reicht dafür Rezept,Bescheinigung,und Beglaubigung vom Deutschen Gesundheitsamt aus? Gibt es dazu Erfahrungen?Vielen Dank für Deine Bemühungen.

    1. Liebe Manuela, das Duloxetin steht zwar nicht auf der Liste, die mir aktuell vorliegt, googelt man jedoch danach im Zusammenhang mit den VAE, wird es bei einigen Suchergebnissen als „kontrollierte Substanz“ aufgeführt.

      Ich persönlich würde in diesem Fall mindestens das Rezept einpacken und eine englischsprachige Erlaubnis vom Arzt einholen und mitnehmen. Als Sahnehäubchen würde ich mir – vornehmlich für die eigene Beruhigung – dann auch vom Gesundheitsamt einen Stempel holen, sofern das Amt da überhaupt mitspielt (scheint von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich zu sein – am besten telefonisch mal nachhaken). Das Medikament würde ich zudem in der Originalverpackung belassen und nicht mehr Tabletten als wirklich benötigt mitnehmen.

  21. Liebe Sarah,

    Ich bin jetzt etwas in Panik. Meine Frauenärztin hat mir die Bescheinigung ausgestellt, jedoch sagt das Gesundheitsamt sie beglaubigen sowas nicht, da es sich um keine narkotisierenden Medikamente handelt. Ich habe es jetzt schon in zwei verschiedenen Städten versucht, bekomme aber immer die selbe Antwort. Jetzt flieg ich nächste Woche und hab nur die Bescheinigung der Ärztin. Und halt auch totale Panik, dass ich Probleme bekomme. Hast du noch irgendeine Idee was ich da machen kann? Oder meinst du ich reagiere über und bekomme schon keine Probleme damit?

    LG
    Alicia

    1. Liebe Alicia, wie gesagt: KEINE PANIK! Ich bin auch schon komplett ohne Dokumente geflogen und tausende andere Frauen kümmern sich bei der Urlaubsvorbereitung einen feuchten Kehricht um diese Liste und ihre Wirkstoffe. Meine Meinung: Du hast alles versucht und bist besser vorbereitet als die meisten anderen. Und da sich ja – wie in meiner letzten Antwort zum Thema beschrieben – das Prozedere für die CD B Medikamente zudem etwas verworren darstellt, ist ja noch nicht einmal gesagt, dass dieser Stempel vom Amt theoretisch überhaupt gefordert wäre. Nach Lesart 1 würde ja ein Rezept reichen.

      Und wenn die Ämter in Deiner Umgebung solche Beglaubigungen nicht geben, heißt das ja auch im Umkehrschluss, dass alle anderen Frauen aus Deiner Region ohne reisen (aber garantiert trotzdem mit Pille, hehe!). Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich eine solche Beglaubigung hier in Bochum noch einmal erhalten würde. Als ich sie damals anforderte, hat der Beamte auch etwas erstaunt aus der Wäsche geguckt. Und nun denk nicht mehr darüber nach – es gab noch nicht einen Berich über eine Europäerin, die in den VAE wegen der Pille festgenommen wurde!

  22. Hallo,
    vielen Dank für diese tolle Seite.
    Meine Frau nimmt Medikamente, die das Immunsystem schwächen.
    Der Wirkstoff nennt sich „Azathioprin“, auf der Liste steht direkt oben „Acetorphine“. Das sind zwei total unterschiedliche Medikamente, die aber sehr ähnlich klingen wenn man sie ausspricht.
    Kann das zu Poblemen führen? Wir haben jetzt schon angst…

    1. Lieber David, Ihr müsst wegen der Arznei Deiner Frau keine Angst haben! Das Acetorphin ist doch was komplett anderes und steht (nach VAE-Gesetzt berechtigt) auf der Liste, weil es als Opioid-Analgetikum ein super starkes Betäubungsmittel (stärker als Morphium) ist…

    2. Hallo, mein Ehemann und ich haben für den September diesen Jahres einen Urlaub im Emirat Fujairah in einem tollen Hotel gebucht. Nun las ich von den doch sehr umfangreichen Maßnahmen für die Versorgung mit Medikamenten, die man bedenken sollte. Da wir 69 und 64 Jahre alt sind, müssen wir doch täglich eine ganze Anzahl von Tabletten einnehmen, mein Mann muss Insulin spritzen und nachts wegen Schlafapnoe ein Sauerstoffgerät nutzen. Ist es bei diesen Dingen überhaupt sinnvoll, sich dem ganzen bürokratischen Stress auszusetzen und diese vielen Dokumente zu besorgen?

      1. Liebe Carmen, den „Stress“ hast Du ja nur, wenn die Medis kontrollierte oder verbotene Substanzen enthalten. Die von Dir beschriebenen Hilfsmittel zählen meines Wissens nicht dazu.

  23. Hallo Sarah,
    Ich brauche auch so eine Bescheinigung für die Mitnahme meiner Pille. Würdest du sagen es ist sinnvoller die Vorlage vom ADAC zu nehmen? Oder doch lieber von der Ärztin ein englischsprachiges Schreiben aufsetzen lassen? Ich weiß nicht genau was eher anerkannt wird .Oder ob das gar keinen Unterschied macht und ich mich umsonst verrückt mache. Muss ich separat noch ein Rezept für das Medikament mitnehmen? Oder dient diese Bescheinigung schon als Rezept?
    Vielen lieben Dank für deine tolle Hilfestellung!! Dein Blog ist echt eine riesige Hilfe, wenn man sich noch nicht so auskennt!!!

    Liebe Grüße

    1. Liebe Alicia, ich weiß es es leider auch nicht zu 100 % und kann das richtige Vorgehen daher auch nur nach bestem Wissen und Gewissen anhand der aktuell verfügbaren Informationen, mutmaßen – und diese Informationen stehen alle auf den ersten beiden Seiten der Liste.

      Der Pillenwirkstoff „Ethinylestradiol“ steht in der Medikamentenkategorie CD B. Leider ist aber die Beschreibung, wie man mit Medikamenten dieser Art vorzugehen habe, aus meiner Sicht missverständlich (vielleicht bin ich auch zu blöd und Du verstehst es anders bzw. besser?). Einerseits wird nämlich auf Seite 3 unten im Abschnitt b) Regular Medicines – Prescription only medicines (POM) gesagt, dass man bei der Mitnahme von „controlled registered medicines mentioned in the MOH CDA and CDB list“ nur eine „valid medical prescription“ benötige.

      Andererseits stehen die CD B Medikamente auch oben auf Seite 3 mit in der Überschrift a) Controlled Medicines (Narcotic, Psychotropic, CD A and CD B), die den Prozess überschreibt, den Du offenbar gerade im Begriff bist, anzuleiern. Wenn Du – als ängstliche Person – Dich entscheidest, lieber diesen Weg zu gehen und nicht die „Nur-Rezept-Variante“, müsstest Du also Folgendes besorgen: Ein „valid medical prescription“ und ein „authenticated certificate and/or permit, from the health authority of the country of departure, confirming his/her legal authority to possess, for personal use, medical preparations mentioned therein. (Die Erlaubnis vom MOH würde ich persönlich weglassen, denn es steht ja geschrieben, dass man die brauche, wenn es um „narcotic drugs“ geht).

      Dabei ist es meines Erachtens egal, ob Du den Vordruck nimmst oder nicht. Du würdest es Deiner Ärztin damit sicher leichter machen und der Verfahren beschleunigen, wenn die Praxis selbst keinen Vordruck besitzt; aller Wahrscheinlichkeit nach würde sie selber aber sowieso auf so einen oder ähnlichen Vordruck zurückgreifen. Diesen von der Ärztin ausgefüllten Vordruck müsstest Du dann getreu der Anleitung in der Liste noch vom Gesundheitsamt stempeln lassen. Pack dann für die Reise noch das Rezept ein, ja.

      Noch ein Wort in eigener Sache: Ich bin früher selbst auch ganz ohne Nachweis mit der Pille gereist, weil ich diese Auflistung nicht kannte. Später habe ich dann manchmal nur das Rezept dabei gehabt oder sogar den ADAC-Druck unterschrieben von der Ärztin und gestempelt vom Gesundheitsamt. Kontrolliert wurde ich NIE! Ich bin mir recht sicher, dass die allermeisten Frauen nach wie vor keinen Gedanken an einen Nachweis für die Pille verschwenden. Damit bist Du – wenn Du auch nur irgendeinen Nachweis dabei hast – besser aufgestellt als das Gros der Touristinnen! Du musst nun, je nachdem, wie Du persönlich die Beschreibung in der Liste verstehst und je nachdem, wie ängstlich Du bist, selbst entscheiden, welche Dokumente Du besorgst und mitnimmst…

  24. Oh je, ich hab Angst… wir fliegen im März nach VAE/Oman… und ich kann die ganzen englischsprachigen Listen und Links gar nicht lesen.. ich denke, ich werde einfach gar nichts mitnehmen. Aber meine Tochter sagt, das kann alles gar nicht sein und sie nimmt mit, was sie will – das macht mir Sorgen.

    Danke Sarah für die informative Seite.

    1. Liebe Monika, um die Wirkstoffe zu lesen, die auf den Listen draufstehen, brauchst Du gar kein Englisch können, die werden nahezu identisch wie aufgelistet auf den Packungen Deiner Medikamente stehen. Ansonsten hilft Dir vielleicht Google Translate oder jemand aus dem Freundeskreis? Du kannst Dich auch hier gern noch einmal melden, wenn es gar nicht anders geht.

      Bei 99 % der ganz „normalen“ Reiseapothekensachen gegen Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall etc. braucht man im Grunde nicht nachsehen. Aber sicher ist sicher und beispielsweise Hustensaft mit Codein ein No-Go! Den Abgleich mit der Liste würde ich persönlich vor allem immer dann machen, wenn es spezieller wird, also etwa bei Sachen, die ich auf Rezept bekomme. Und bei allem, was man auch nur entfernt mit Narkotika und Psychopharmaka zu tun haben könnte, sollte der Check unbedingt durchgeführt werden! Also immer aufmerksam sein, wenn es sich um Stoffe mit sedierender oder aufputschender Wirkung handelt.

      Deiner Tochter steht es natürlich frei, so zu denken. Und vermutlich wird auch dann nichts passieren, wenn sie was Unerlaubtes mitbringt, weil einfach nicht jede/r kontrolliert werden kann. Aber sie sollte das Thema nicht übermäßig leichtfertig abtun, denn diese Liste habe ich mir schließlich nicht ausgedacht. ;-)

      Eines der wichtigsten Blätter der Region, Gulf News, hat dem Thema einen frisch erschienenen Artikel gewidmet. Vielleicht kann Deine Tochter ja Englisch und möchte sich doch mal einlesen?

      1. Vielen Dank, Sarah, das ist wirklich toll, wie du dich um deine Blog kümmerst! Mit der Liste werde ich mich noch mal beschäftigen…
        Eine Dame von Oma Air Franfurt sagte mir, bei Mengen für den persönlichen Bedarf gäbe es bei gar nichts Probleme. Das hat mich zunächst gefreut, aber inzwischen gebe ich auf diese tel. Auskunft nichts mehr, weil sie uns – so freundlich sie auch war – aus Fehlern in der Buchung noch mehr Fehler machte.

        1. Liebe Monika, ich finde es leichtsinnig von der Frau, Dir so etwas zu sagen. Ich weiß nicht, wie die Rechtslage im Oman dazu aussieht, aber wenn man der Dame Glauben schenkt, dann wäre es ja nicht einmal ein Problem, wenn Du Cannabis in kleinen Mengen für den („medizinischen“) Eigenbedarf in die VAE mitbringen würdest. Das ist es definitiv nicht – die Gesetze dort sehen schlimme Strafen vor, wenn es um Betäubungsmittel geht (von der sog. „Zero-Tolerance“ kann man nun wirklich in jedem x-beliebigen Reiseführer lesen)!

          Und dasselbe gilt eben unter anderem insbesondere für Medikamente, die aufgrund betäubender, bewusstseinserweiternder oder aufputschender Wirkung eine Nähe zu dem haben, was wir landläufig als Drogen bezeichnen. Damit aber beispielsweise Menschen mit chronischen Schmerzen oder psych. Problemen auch mit ihrer Medizin reisen können und nicht unfreiwillig in den Verdacht der Schmugglerei geraten, müssen diese sich um eine amtlichen Erlaubnis kümmern, sofern die Medizin Wirkstoffe enthält, die auf der Liste verzeichnet sind.

      2. Ich habe gelesen dass ich für alle aufgelisteten Medikamente eine Bestätigung der Verschreibung des Arztes auf englisch benötige, die dann auch noch von einem Notar bestätigt sein soll. Stimmt das wirklich?

        1. Lieber Helmut, sprichst Du Englisch? Dann lies Dir doch bitte zunächst die „Gebrauchsanweisung“ zur Mitnahme von Medikamenten durch (Seite 2 und 3 der im Artikel verlinkten Liste).

          Warnung: Ich muss gestehen, dass mir das dort Beschriebene auch nach mehrmaligem Durchlesen und Recherchieren nicht zu 100 % klar ist. Ich persönlich verstehe es aber so, dass es darauf ankommt, welcher Gruppe ein Medikament lt. der Liste zugeordnet ist. Es liest sich für mich, als würden die mit CD A und CD B gekennzeichneten Medis „laxer“ behandelt werden, sodass man dafür nur ein gültiges Rezept mitführen muss und nur eine Menge von max. 3 Monatsdosen einführen darf.

          Wenn ich es recht kapiere, solltest Du aber bei den übrigen Medis (und jetzt übersetze ich, hoffentlich korrekt) zuerst vom MOH eine Genehmigung einholen und zusätzlich 2 Dinge dabei haben: Ein gültiges Rezept sowie ein beglaubigtes Zertifikat und/oder eine Erlaubnis vom Gesundheitsbehörde Deines Herkunftslands, dass Du berechtigt bist, diese Medikamente mitzuführen. Bitte auch hier max. eine 3-Montats-Menge mitbringen.

          Das heißt für mich (korrigier mich jemand, wenn ich falsch liege), dass Du nicht zum Notar musst, sondern auch zum Gesundheitsamt gehen kannst, um eine Erlaubnis zu holen.

  25. Wir fliegen mit unseren Jungs (14 und 17) in den Osterferien nach Dubai. Wenn ich das hier lese, kriege ich echt Bauchschmerzen.
    In meiner Reiseapotheke befinden sich Ibuprofen, Aspirin, Iberogast (ist ja pflanzlich), Immodium gegen Durchfall, Halsschmerztabletten, Hustenmittel, Nasentropfen hab ich immer im Flugzeug dabei wegen dem Druck. Ich denke doch das dürfte keine Probleme machen. Mein Mann hat immer eine Cortison Tablette dabei wegen seinem Rheuma, falls er einen Schub kriegt. Ist das ein Problem ? Außerdem habe ich als Arzthelferin immer ein Antbiotika dabei….. muss ich da aufpassen ? Und meine Pille…..

    1. Hallo Gaby, das klingt alles erst einmal unverfänglich. Es kommt natürlich auf die Wirkstoffe an. Als Arzthelferin fällt es Dir bestimmt nicht so schwer wie manchem Laien, diese von den Packungen abzulesen und mal mit der Liste abzugleichen. :-)

  26. Hallo,
    Ich Reise am Sonntag nach Dubai und habe die Liste erst jetzt gesehen. Ein Wirkstoff meiner Pille Ist, wie bei vielen hier, aufgeführt. Da mein Frauenarzt nun nicht mehr geöffnet hat wollte ich morgen ins Krankenhaus zum Kassenärztlichen Notdienst gehen und mir die Beschreibung dort ausstellen lassen. Denkst du das gibt Probleme wenn auf dem Rezept (was leider nur deutsch ist) ein anderer Arzt steht als auf der Bescheinigung? Und hast du die Sachen einfach nur mitgeführt oder auch irgendwo angemeldet und vorgezeigt?
    Liebe Grüße

    1. Hi Katharina, ich persönlich denke nicht, dass das ein Problem ist. Schließlich sagt der Erklärungstext der Liste ja im Falle der CD B Medikamente (wozu Deine Pille ja wahrscheinlich gehört), dass neben dem Rezept ein von der Gesundheitsbehörde (was auch immer man darunter nun verstehen mag) unterschriebenes Zertifikat mitzuführen sei. Also ist es ja klar, dass da zwei verschiedene Unterschriften drauf sind.

      Und nein, ich habe nichts vorgezeigt.

  27. Hallo in die Runde,
    jede E-Mail, die ich in die VAE schicke, kommt zurück/kann nicht zugestellt werden. Bekomme dann nach dem Abschicken sofort die Mail „Mail delivery failed: returning message to sender“. Habt ihr auch diese Probleme? Würde ja gerne Kontakt zum MOH aufnehmen, oder zum Dubaier Zoll, aber es kommt einfach jeeede Mail zurück. Habt ihr eine Idee?
    Lieben Dank!

        1. Liebe Lisa, ich habe von Juliane (s.u.) den Tipp bekommen, dass es ggf. mit einer Mail-Adresse, die nicht auf .de endet eher klappen könnte!? Klingt schräg, aber ich bin von den in vielerlei Hinsicht unzulänglichen Webseiten der Emiratis einiges gewohnt, von daher: Einen Versuch wäre es wert. ;-)

      1. Hallo Sarah!
        Ich habs jetzt rausgefunden. Es lag an den E-Mail-Providern, von denen ich die Mails geschickt habe. Habe die Mails über gmx.de und web.de verschickt. Die kamen immer zurück. Über meinen gmail.com-Account ging es dann! Vermutlich stehen gmx.de bzw web.de-Email-Adressen auf deren blacklist (vielleicht denken die darüber kommt viel Spam oder so). Also falls jemand das Problem auch haben sollte, dann einfach mal einen anderen E-Mail-Account probieren..

        1. Liebe Juliane, toll, dankedankedanke für die Rückmeldung! Und nun hast Du Antwort bekommen?

          Das wäre ja verrückt, wenn wir nun hier mit Deiner Hilfe das Problem aufgedeckt hätten!? Mir schreiben hier so viele, dass Sie nie eine Rückmeldung erhalten. Vielleicht liegt es ja wirklich daran?

          An welche E-Mail-Adresse hast Du denn nun geschrieben? Und magst Du mir noch verraten, was man Dir geantwortet hat? Was sind die nächsten Schritte, die Du unternehmen musst? Ich brenne vor Neugier!!!

  28. Hi zusammen,

    hat jemand einen aktuellen Link für das Medikamentenformular. Der Link von April 2016 ist leider nicht mehr gültig.
    Ich benötige das Formular ebenfalls für meine Pille…
    Lieben dank vorab! :)

    1. Liebe CM, was meinst Du mit „nicht mehr gültig“? Bei mir funktioniert es – nach dem Klicken wird ein PDF heruntergeladen, auf dem die Substanzen aufgeführt sind.

    2. ICH FLIEGE DEMNÄCHST NACH DUBAI. ICH LEIDE SEHR STARK UNTER MIGRÄNE UND NEHME DAFÜR EIN VERSCHRIEBENES MEDIKAMENT: ZOLMITRIPTAN
      KANN ICH DAS MITNEHMEN NACH DUBAI?

      1. Hallo Silvia, ist der Wirkstoff denn unter denen, die in der Liste genannt sind, dabei? Bitte schau das einmal nach. Meine Migränetabletten konnte ich mitnehmen…

  29. Hi,
    Wahrscheinlich eine ganz blöde Frage, aber je mehr man sich mit dem Thema befasst desto irrer wird man.
    Mein Mann und ich nehmen momentan jeder ein Nahrungsergänzungsmittel, dass dem Kinderwunsch auf die Sprünge helfen soll. (Folsäure, Vitamine, pflanzliches) Steht so wie ich das sehe natürlich nich auf der Liste sollte also auch bei Kontrolle kein Problem geben, richtig?
    Danke für die Hilfe.
    Ich kann mich da leider super verrückt machen. Is ein Talent. 😉

    1. Liebe Jess, Du siehst es richtig! Wenn die enthaltenen Wirkstoffe nicht auf der Liste sind – und bei dieser Art Nahrungsergänzungmittel würde es mich wundern, wenn es anders wäre – dann gibt es nix zu grübeln!

  30. Hi, jetzt sind wir komplett durcheinander.
    Wir fliegen morgen nach Dubai und danach weiter nach Asien.

    Die Reiseapotheke umfasst folgendes:

    – Aspirin
    – Durchfallmedikamente
    – Salbe für Mückenstiche
    – Anti-Babypille

  31. Hallo,

    nächsten Woche geht es nach Abu Dhabi. Ich wollte mal fragen, ob du oder jemand hier, Ahnung hat, wie es mit Blutdrucktabletten hat. Also Blutdruck senkende Tabletten. Kann ich die ohne weiteres mitnehmen? Also nach New York war es überhaupt kein Problem, obwohl es da auch schon hieß, dass man besser eine Bescheinigung benötigt. Habe es aber einfach mitgenommen und alles war gut. Aber nach den „Horrorgeschichten“ mache ich mir ein bisschen Gedanken :-(

    1. Liebe Jutta, hast Du denn schon mal den Wirkstoff, der in Deinen Tabletten enthalten ist, mit der Liste gegengecheckt? Wenn da keine Übereinstimmungen auftreten, brauchst Du Dir keine Gedanken machen.

  32. Hallo Sarah

    ich reise bald nach Abu Dhabi und nehm tgl 37,5 mg Retard Venlafaxin. Hab ich es richtig verstanden,dass die Bescheinigung vom Arzt mit Stempel Gesundheitsamt dafür ausreicht?Und dann lieber in den Koffer packen?

    1. Hi Bella, sofern der Wirkstoff lt. Liste nicht in die Kategorie „verboten“ fällt, dann ja. Würde es in den Koffer packen, ggf. direkt mit der Kopie der Bescheinigung. Das Original dann in die Handtasche…

  33. Hallo Sarah,

    wie gross ist denn das Risiko in eine Blut,- oder Urinkontrolle zu geraten wenn man keinerlei Medikamente mit sich führt? Ich rauche cannabis nehme aber natürlich nix mit und auch keine anderen Medikamtente…….laufe ich da echt Gefahr einfach so ohne Grund in eine Kontrolle zu geraten?…..Ich habe Freunde die dasselbe machen und gar nicht wussten dass das da so streng ist und die sind quasi „total breit“ geflogen als Transitreisender und wurden nie kontrolliert……wäre das nicht ein bischen zu aufwändig so viele Passagiere auf Urin und Blut zu untersuchen? Ganz abgesehen davon das ja doch viele Menschen in Europa Cannabis rauchen…….

    1. Hey Slow, sagen wir mal so: Es ist tatsächlich höchst unwahrscheinlich, dass Du (vor allem auch als Europäer und geldbringender Urlauber) in eine Kontrolle gerätst bei den abertausenden von Touristen, die da täglich auf dem Transitweg durch den Airport geschleust werden oder aber dort für einen Urlaub ankommen. Gefährlicher ist es für Gastarbeiter aus Ländern wie Indien, Pakistan etc . die stehen da generell stärker unter Beobachtung. Aber versprechen kann Dir das natürlich niemand. Das Zero-Tolerance-Gesetz ist nunmal in Kraft; da wird auch für Europäer keine Ausnahme gemacht. Zudem gilt auch in den VAE der Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

      Sieh einfach zu, dass Du möglichst wenig „verdächtig“ erscheinst: Kleide Dich seriös, nimm ggf. Piercings raus und verdecke Tattoos mit langärmeliger Kleidung etc., sodass Du in der Schlange nicht sofort als „bunter Hund“ auffällst. Nimm nichts mit, was Dir in einem muslimischen Land von einem Beamten mit schlechter Tagesstimmung negativ ausgelegt werden könnte, also zum Beispiel sowas wie eine Tattoo-Zeitschrift, die auf dem Titel eine leicht bekleidete Dame präsentiert oder irgendwelche Filme, wie „50 Shades Of Grey“, die zu sexy für muslimische Länder sind oder Medikamente, die auf der Liste stehen usw. Und dann sorge dafür, dass Deine Bekleidungstaschen und Koffer vorher noch einmal eine gründliche Reinigung erfahren, sodass keine noch so kleinen Cannabis-Krümel mehr darin zu finden sind.

      Denn üblicherweise läuft es ja so – zumindest stelle ich mir das so vor: Zuerst fällt jemand in der Masse auf, zum Beispiel durch seine Tattoos, seine Kleidung und/oder seinen Haarschnitt, dann gehen bei den Beamten die „Alternative-Lifestyle-Warnglocken“ an, dann wird das Gepäck genauer in Augenschein genommen, dann wird darin vielleicht ein unliebsamer Unterhaltungsartikel und/oder ein suspektes Medikament gefunden und dann geht’s zum Bluttest.

      Ich habe das selber schon miterlebt: Mein Mann hat lange Haare und Ohrringe und Tattoos und er wurde „auserwählt“, sein Gepäck durchsuchen lassen. Der Beamte hat dann ganz argwöhnisch seine Musikerzeitschrift durchgeblättert – uns aber dann ziehen lassen. :-)

  34. Hallo, ich hoffe, mir kann jemand helfen. Ich werde in drei Wochen über Dubai nach Australien fliegen und dort für ca. 8 Monate bleiben. Da ich täglich Medikamente nehmen muss, werde ich einen Vorrat mitnehmen, was dann allerdings so an die 1000 Tabletten sind. Ich habe gelesen, dass man nicht mehr Medikamente als einen 3-monatigen Vorrat mitnehmen darf und habe jetzt ein bisschen Angst, dass ich beim Zoll Probleme bekommen könnte. Reicht meine Bescheinigung vom Arzt und ein englisches Rezept aus oder ist es grundsätzlich nicht möglich eine so große Menge einzuführen, auch wenn es nur auf der Durchreise ist?
    Vielen Dank!

    1. Hi Sammy, lt. der verlinkten Liste liegt die Frist sogar nur bei 30 Tagen. Auch Dir würde ich unbedingt empfehlen, mit dem MOH Kontakt aufzunehmen. Schau mal weiter unten – ist alles unten schon in anderen Kommentarantworten gesagt worden, was man anschließend tun könnte/sollte. Hast Du Dich erkundigt, ob es nicht möglich ist, dass Dir ein australischer Arzt vor Ort was verschreibt? Du könntest ihm ja das Attest Deines Arztes vorlegen, um den Prozess zu beschleunigen. Immerhin könnte Dein Koffer mit den ganzen Medis ja auf und während der Reise ja auch verloren gehen. Für einen solchen Fall muss es ja eine Backup-Lösung geben, bei denen Dich die Mediziner vor Ort unterstützen.

  35. Hallo grüß Dich Sarah, hier ist der Thomas aus Gerlingen.
    Kannst Du mir bitte einen Hinweis geben , in Bezug auf Insulin Spritzen die meine Tante als Diabetispatientin nehmen muss?
    Ist es zweckmäßig mir ein Attest vom Arzt geben zu lassen.
    Besten Dank im voraus Sarah.
    LG.Thomas

    1. Lieber Thomas, wenn die mitgeführten Wirkstoffe nicht auf der Liste stehen, ist es unbedenklich, sie einzuführen. Allerdings würde ich schon dazu raten, einen medizinischen Bericht vom Arzt einzuholen und mitzunehmen. Damit soll einfach sichergestellt werden, dass die Tante schnell und reibungslos durch alle Airport Security Checks kommt, und sich nicht erst noch unnötige Diskussionen wegen der Spritzen ergeben.

      1. Hey Friederike, ich schätze, CD steht einfach für „Controlled Drugs“. A/B ist sicher irgendeine interne Einteilung, aber die Bezeichnung an sich ist ja für uns Reisende nicht relevant – nur eben, welche Regeln hinter ihr stehen. Und die beschreibt das Dokument ja eingangs. :-)

  36. Hallo Sarah, wir fliegen in ein paar Tagen nach Dubai bzw. Abu Dhabi und haben eine Bescheinigung über Medikamente vom Hausarzt bescheinigen lassen und zwar geht es um Oxazepan und Insidon (Diese stehe beide auf der Liste von verbotenen Medikamente) müssen wir diese jetzt auch noch vom Gesundheitsamt bestätigen lassen? Danke für Deine Super infos.
    Gruss Udo

    1. Hey Udo, wenn es um Narkotisierendes geht, würde ich persönlich das machen, ja. :-) Ich würde das Arzt-Attest vom vom Amt beglaubigen lassen, aber mir in erster Linie auch vom Gesundheitsministerium in Abu Dhabi die Erlaubnis einholen wollen.

  37. Hallo Sarah,

    wie genau funktioniert dass denn mit der ärzlichen Beglaubigung bezüglich der Pille ? Soweit ich es verstanden habe brauch ich die Originalverpackung,Beipackzettel und eine Bescheinigung? Und dann lasse ich mir das beim Landratsamt beglaubigen oder wie? Hattets du dan Beipackzettel und Co auf Englisch?
    Bewor ich etwas falsch mache wollte ich lieber mal bei jmd. nachfragen, der es schon gemacht hat :)
    Ich muss schon zugeben ich hab ein bisschen Panik, dass was schief geht und ich dann dort festsitze… :D

    Danke und liebe Grüße, Liz
    PS:
    Dein Blog ist echt super und hilft mir viel bei der Urlaubsplanung! :)

    1. Hey Liz, schau mal weiter unten in den Kommentaren, was Julia am 13. April 2016 geschrieben hat. Genau so habe ich es letztens auch gemacht, nur dass ich den Beipackzettel jetzt nicht extra mitgenommen habe, schließlich ist der ja auf Deutsch. ;-) Bitte habe keine Angst; wenn Du es so machst wie beschrieben, bist Du garantiert besser ausgerüstet als 99% der anderen weiblichen Touristinnen – und wahrscheinlich obendrein sogar unnötig gut an Dokumenten ausgestattet, siehe mein Kommentar vom 3. April 2016.

      Noch ein Hinweis: Meine Frauenärztin hat 10 Euro von mir abgezockt für das Ausfüllen dieses ADAC-Attests, das Julia auch verlinkt hat, wohingegen der Herr vom Gesundheitsamt kostenlos seinen Stempel aufgedrückt hat. Er meinte aber, dass sein von Stadt zu Stadt verschieden…

      1. Super vielen lieben Dank für deine Antwort! Dann kann ich mich jetzt beruhigt auf den Urlaub freuen und alles in Ruhe besorgen :)

        Hast du beim Gesundheitsamt dann einen Termin gemacht?
        Oh 10€ fürs ausfüllen? Meine FA meinte nur als ich ihr das erzählt habe bringen sie das Formular mit ich unterschreibe ihnen alles :)
        Ja ich denke auch, dass viele Touristen von dieser Regel gar nichts wissen und jährlich viele ohne Beglaubigung in die VAE reisen.

        Dann freue ich mich jetzt mal beruhigt auf Abu Dhabi!
        Liebe Grüße, Liz

        1. Liebe Liz, ich hatte keinen Termin beim Amt, bin einfach so hin, nachdem ich die Öffnungszeiten gegoogelt hatte. Dann hast Du echt Glück mit Deiner FA! Offenbar würfeln die Ärzte die Preise, denn meine Hausärztin hat auch nichts für das Ausfüllen verlangt – und das obwohl ich sie nur „testweise“ habe unterschreiben lassen für ein Medikament, das sowieso unbedenklich ist! ;-)

  38. Hallo Sarah,
    für unseren Abu Dhabi Urlaub stelle ich gerade unsere Reiseapotheke zusammen.
    Da wir mit 2 kleinen Kindern reisen, habe ich eigentlich vor, normale Standardmittel mitzunehmen (Prospan, Fieberzäpfchen, Nasenspray), allerdings auch ein paar Notfallmedikamente wie Rectodelt (Kortison Zäpfchen) und Cetirizin und Fenistil als Antiallergiemittel. Die Inhaltsstoffe finde ich auf der pdf Liste nicht, kann ich diese Mittel also ohne irgendeine Bescheinigung mitnehmen?
    Bin etwas verwirrt!
    Grüße Sandra

    1. Hey Sandra, Du hast also alle Wirkstoffe gecheckt und festgestellt, dass nichts davon auf der Liste steht: Dann ist doch alles bestens – warum genau bist Du denn jetzt verwirrt? ;-)

      1. Hallo Sarah,
        ich bin mir nicht sicher, ob ich alle Wirkstoffe richtig auf Englisch gefunden habe. Paracetamol ist kein Problem? Cortison auch nicht? Sonstige Allergiemittel?

        1. Hey Sandra, nicht dass ich wüsste, das sind ja alles „stinknormale“ Hausapothekenmedikamente! Deswegen brauchst Du Dich nicht ängstigen!

          1. Hallo Sarah und alle Anderen hier,
            ich habe eben bei der Botschaft der VAE in Berlin angerufen. Mir wurde dort gesagt, dass man auch KEIN Paracetamol und Ibuprofen mitnehmen darf! Erlaubt wäre aber Aspirin. Ich werde mich jetzt darauf beschränken. Ich habe auch gefragt, ob man Honig aus Neuseeland einführen darf. Das wäre wohl kein Problem. Dem Manuka-Honig werden antibiotische Heilwirkungen nachgesagt. Dann hätte man ja für den Fall der Fälle damit auch noch was bei sich.

          2. Hallo Beate, lieben Dank, dass Du die von Dir mühselig eingeholten Infos mit uns teilst. Wir müssen uns derzeit wohl damit abfinden, dass einiges bei diesem Thema unverständlich und höchst ominös ist. Öfter bekomme ich solche Berichte zu hören, dass die Botschaft in Deutschland offenbar strengere Richtlinien an den Tag legt als sie in den VAE tatsächlich gelten.

            Denn mit Verlaub: Wäre so etwas „Profanes“ wie Paracetamol verboten, dann müssten die VAE das schon auf ihren Touristik-Webseiten propagieren. Dieses rezeptfreie Allerweltsschmerzmittel hat ja nun wirklich jeder zweite im Reisegepäck – und zwar ohne bei einer noch so kritisch-aufgeklärten Überprüfung der Reiseapotheke einen einzigen Gedanken an die emiratische Betäubungmittelgesetzeslage zu verschwenden.

            Mich beschleicht manchmal das Gefühl, dass die Mitarbeiter bei der Botschaft einfach besonders strenge Reglements erfinden, weil sie es 1. mangels aktueller offizieller Vorgaben selbst nicht besser wissen und 2. auf jeden Fall verhindern möchten, aus Versehen/Unwissen einmal eine zu lockere Auskunft zu geben.

  39. Nachdem ich mit dem Dokumentenwirrwar der Emirate-Seiten nicht klarkomme (in einigen steht „darf mitgebracht werden“, in anderen „Total verboten“), habe ich eben mit der Botschaft in Berlin gesprochen und ihnen gesagt, ich hätte verschriebene Medikamente und einen Attest.
    Die Frage, was ich noch benötige hat die Herrschaften nicht mal interessiert. Die einzige kurze Antwort:
    Es gibt keine Ausnahme, Mitführen geschieht auf eigenes Risiko.

    Auf die Frage, was ich denn machen soll, wenn ich eine „Attacke“ bekomme, fiel die Antwort noch kürzer aus:
    Keine Ahnung.

    Super Sache. Zum Glück gibt es ja noch eine Alternative, wenn man seine Antidepressiva nicht mitführen darf: Burj Khalifa!

    Sollte mir jemand dennoch irgendwie weiterhelfen können, wäre ich über Tipps SEHR glücklich!…. :ö(

    1. Hallo Unbekannte/r, ich kann leider auch nur sagen, was ich bereits im Artikel und in unzähligen Kommentarantworten geschrieben habe. Schau Dir die Liste durch – die sagt recht klar, was erlaubt ist und was nicht. Und wenn es um – lt. Liste – unerlaubte Narkotika geht, würde ich persönlich versuchen, das MOH direkt zu kontaktieren und mir gleichzeitig möglichst viele Stempel vom Arzt und der örtlichen Gesundheitsbehörde geben lassen.

      Antwortet Dir das MOH nicht, so hast Du wenigstens einen ausgedruckten Beweis über Deinen Versuch der Kontaktaufnahme sowie einen Haufen Belege von Arzt und Behörde. Wer sollte Dir da noch ernsthaft eine Schmugglerabsicht unterstellen – vor allem, wenn Du nur die Dosis mitnimmst, die Du wirklich brauchst?

      Außerdem musst Du dafür ja auch erst einmal in eine Kontrolle geraten, was recht unwahrscheinlich ist. Bereite Dich einfach anhand der Tipps so gut vor wir möglich, aber brich jetzt Dein Reisevorhaben deswegen nicht frustriert ab. Das ist zumindest meine Meinung dazu. Vielleicht hilft Dir das, wass ich und andere in den vorangegangenen Kommentaren zum Thema „Panikmache“ geschrieben haben.

      Dass die Leute von der Botschaft leider wenig kooperativ sind, haben hier ja schon einige Leute berichtet.

  40. Auch ich habe mich vor meiner Reise bzgl. Medikamentenmitnahme erkundigt, bei mir geht es um Pille (Dienogest, Ethinylestradiol), ein Medikament bei Herzrythmusstörugen (Metoprololsuccinat), sowie freiverkäufliche Mittel wie Nasenspray (Xylometazolinhydrochlorid, Dexpanthenol) für den Flug und Allergietabletten (Dimetindenmaleat und Cetirizindihydrochlorid).
    Ich habe mich soeben bei der Botschaft in Berlin unter +49 30 516 51 6 erkundigt.
    Dort sagte man mir, dass ich alle freiverkäuflichen Mittel in benötigter Menge und Originalverpackung mit Beipackzettel mitnehmen soll und für verschreibungspflichtige Medikamtente soll ich ebenfalls die benötigte Menge für die Reise, ein ärztliches Attest auf englisch, ebenfalls mit Originalverpackung und Beipackzettel mitführen.
    Ich habe mir das Formular des ADAC ausgedruckt, darauf lasse ich meinen Hausarzt einfach ALLE meine Medikamente (auch die freiverkäuflichen) aufführen und -zur Sicherheit- außerdem vom örtliche Gesundheitsamt beglaubigen.

    https://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Medikamentenformular%201_149892.pdf

    Ich denke damit dürfte man gut reisen können und wenn man beim Zoll -warum auch immer- Bedenken hat, kann man mit Unterschrift & Stempel von Arzt und Gesundheitsamt sicher belegen, dass man die Medikamte braucht und diese zurecht verschrieben bekommen/ gekauft hat.

    1. Hi Julia, genau so wie Du es beschreibst, habe ich es für die Pille letztens auch gemacht. Das für alle frei verkäuflichen (ich nehme an, gemeint sind nicht rezeptpflichtigen) Medikamente zu machen, wenn deren Wirkstoffe nicht auf der Liste verzeichnet sind, finde ich etwas übertrieben. Interessant allemal, dass so ein Ratschlag von der Botschaft kommt! Aber Du hast völlig recht: So kann Dir nun wirklich niemand mehr ans Bein pinkeln, weil alle noch so dämlichen Missverständisse aufgrund Deiner Dokumente sofort ausradiert werden können! Gute Reise! :-)

  41. Hallo,

    habe am 23. März (also vor 9 Tagen) Emails bzgl. Medikamenteneinfuhr an drei verschiedene Email-Adressen geschickt: csdubai@moh.gov.ae, DC.Help@moh.gov.ae und drugcl.csc@moh.gov.ae.

    Von KEINER EINZIGEN habe ich bisher eine Rückmeldung erhalten. Ganz ehrlich: wäre das Thema „Medikamente“ noch eins, würden die Kollegen auf Emails antworten. Es geht bei mir (bzw. meiner Frau) um die Anty-Baby-Pille, die Ethinylestradiol enthält.

    Ich werde nächste Woche evtl. mal bei der Botschaft anrufen und natürlich das Rezept mitnehmen, aber nachdem ich durch die Nichtbeantwortung meiner Emails die „Wichtigkeit“ des Themas ungefähr abschätzen kann, bewerte ich die Situation deutlich entspannter als zuvor – Panikmache m.M.n. oder zumindest heutzutuage nicht mehr aktuell.

    1. Hallo Michael, ich finde überhaupt nicht, dass es Panikmache ist, die Urlauber darauf aufmerksam zu machen, dass es in den Emiraten ein Null-Toleranz-Gesetz gegenüber Narkotika und Drogen gibt. Das wird Dir auch die Botschaft bestätigen (und ist unten in den Kommentaren durch einen anderen Leser bereits bestätigt worden). Wenn nun jemand unangemeldet Narkotika einführt und kontrolliert wird, kann es aufgrund der dort geltenden Gesetze natürlich auch passieren, dass er sich verantworten muss. Um zu zeigen, dass das keine Ammenmärchen sind, habe ich die im Artikel aufgeführten Fälle recherchiert. Und nur, weil diese schon länger zurückliegen, heißt das nicht, dass sich das Gesetz dort geändert hat.

      Ja, es ist in der Tat ziemlich unwahrscheilich, dass ein Urlauber mit einer Eigenration an (welchen) Medikamenten (auch immer) hinter Gitter kommt – schließlich haben die VAE einen Ruf als beliebtes Urlaubsland zu verlieren und zudem können nicht Millionen an Ein- oder Durchreisenden auf verbotene Medikamente gecheckt werden. Ich jedoch möchte die Menschen darauf aufmerksam machen, dass die Gesetze dort eben so streng sind und sie im (unglücklichen) Zweifelsfall gegen einen verwendet werden könnten. Letztlich entscheidet jeder nach Abwägen der hier genannten Argumente selber über das „Risiko“, das er bereit ist zu tragen.

      Und nun noch einmal zum Thema „Pille“. Dafür brauchst Du nicht bei der Botschaft anrufen. Und ich vermute auch, dass Du vom MOH deswegen keine Antwort bekommen hast, weil das Mitbingen der Pille von dieser Behörde keine extra Erlaubnis verlangt – immerhin ist sie kein Narkotikum. Schau doch bitte noch einmal in die Liste. Dort ist der von Dir genannte Wirkstoff entsprechend nicht als Narkotikum, sondern als CD B eingeordnet. Zu Beginn der Aufzählung wird für diese Art Medikament erkärt, dass zwei Dinge nötig sind, nämlich „a valid medical prescription“ und ein „authenticated certificate and/or permit, from the health authority of the country of departure, confirming his/her legal authority to possess, for personal use, medical preparations mentioned therein“. Weiterhin sei zu beachten, dass die „Amount of medicines carrying of by any travelers should not be exceeded for a period of 30 days of treatment“.

      Nun kannst Du selbst entscheiden, ob Du diese Anweisung genau befolgen möchtest. Ich selbst habe schon alle Spielarten durch: Einmal hatte ich die Pille ganz ohne Rezept bei mir, einmal nur mit Rezept und einmal ganz im Sinne der Anweisung mit Rezept und ärztlichem Attest, das ich mir vom Gesundheitsamt habe beglaubigen lassen. Konrolliert wurde ich nie und das wird wahrscheinlich vor allem bei der Pille auch zukünftig nicht passieren. Man muss ja bedenken, dass erstens wahrscheinlich jede zweite Touristin ein orales Verhütungsmittel mitbringt und zwar ohne Kenntnis von dieser Liste zu haben (und wer wollte all diese Damen am Flughafen kontrollieren?) und zweitens den Frauen schlecht unterstellt werden kann, dass sie ihre Pille nicht zum Eigengebrauch mitgebracht haben, sondern um sie in den VAE zu verticken – denn was sollte eine potenzielle Käuferin mit einem bereits angebrochenem Pillenblister anfangen?

      1. Hallo Sarah,

        vielen Dank für Deine umfangreiche Antwort.

        Ich habe in meiner Email an die drei erwähnten Adressen nicht nur die Pille aufgeführt, sondern sicherheitshalber auch den Rest der typischen Reiseapotheke – also Schmerztabletten (Ibu-Lysin), Durchfalltabletten (Imodium Akut lingual), Erkältungstabletten (Grippostadt) und so Sachen wie z.B. Rennie gegen Sodbrennen, Fenistil-Creme oder Lactrasetabletten. Ich habe mir die Liste der „verbotenen“ Substanzen vorher intensiv durchgelesen und nur den Wirkstoff der Pille (allerdings in Zusammenhang mit einem Verhütungring) gefunden.

        So oder so: von einem (wie Du es richtig erwähnst) „beliebten Urlaubs“ mit einer derartigen Infostruktur und diesem Anspruch erwarte ich dann doch zumindest irgendeine Antwort – und wenn es nur ein Satz mit dem Verweis auf die von Dir ebenfalls erwähnten Regularien ist.

        Dennoch zeigt dies, ebenso wie die teilweise schlechte bis nicht vorhandene Verfügbarkeit dieser Wirkstofflisten meiner Meinung nach, dass das Thema doch offensichtlich an „Wertigkeit“ verloren hat.

        Gruß
        Micha

        1. Hi Micha, dass das Thema an „Wertigkeit“ verloren hat, würde ich auch unterschreiben, aber da es auch noch nicht komplett vom Tisch (z.B. erwähnt die Botschaft der UAE in London die Liste auch noch auf ihrer Webseite) ist, würde ich persönlich immer sagen: Vorsicht ist besser als Nachsicht! ;-) Und nun: Hab eine schöne Reise und denke nicht mehr über Deine Reiseapotheke nach.

      2. Hallo!Gebt ihr denn bei der Einreise auf dem Einreiseformular an,dass ihr Medikamente dabei habt ?Ich war jetzt zwei Monate in Australien und Neuseeland unterwegs und habe eine normale Reiseapotheke dabei und die Pille.Der Wirkststoff steht auf der Liste mit CD-B.Da ich vor Abreise nur von Opiaten und Narkosemittel gelesen habe,habe ich keine Dokumente dabei.
        Bei den Einreisen in Neuseeland und Australien habe ich angegeben,dass ich Medikamente dabei habe.Wurde gefragt,ob dir zum Eigengebrauch sind.
        Wenn man bei der Einreise nach Dubai angibt,dass man Medikamente dabei hat und diese nicht einführen darf,müsste man sie doch dort noch abgeben können!?
        Zu meiner eigentlichen Frage,gibt man die Reiseapotheke auf dem Einreiseformular an oder lässt es besser?Du hast geschrieben,dass du die Pille mal ohne Rezept,mit Rezept usw. dabei hattest.Wie hast du es bei ohne gemacht?

        1. Hi Syd, muss man denn, wenn man von Australien/Neuseeland nach Dubai einreist ein Einreiseformular ausfüllen? Davon weiß ich nichts, da noch nie gemacht. Wenn man von Deutschland in die Emirate reist, muss man jedenfalls kein Formular ausfüllen und hat somit auch keine Gelegenheit auf diese Weise auf Medikamante hinzuweisen.

          Was die Pille angeht: Als ich ohne Rezept gereist bin, hatte ich absolut gar keine Formulare dabei, die irgendwas zu meiner Pille erklärt haben. Ich hatte einfach den Blister in meinem Kulturbeutel. So machen es die meisten Touristen, da bin ich mir sehr sicher, denn wer sieht sich vorher schon die Liste an? Wenn es jetzt also nicht mehr geht, irgendwelche Genehmigungen einzuholen: Mach Dir nicht so viele Gedanken und reise einfach trotzdem so wie geplant: Sofern Du nicht gerade einen Jahresvorrat der Pille mit Dir führst oder anderweitig Unerlaubtes wie Narkotia, wird auch so nichts passieren. Und für den überaus unwahrscheinlichen Notfall, kannst Du ja die Kontaktdaten des Arztes mitnehmen, der dann bestätigen kann, dass er Dir dafür ein Rezept ausgestellt hat.

          Wie gesagt: Als übervorsichtige Person konnte ich persönlich nach Kenntnis der Liste nicht anders, als vor der Reise Dokumente für meine Pille einzuholen. ABER: Wenn es den Emiratis so wichtig wäre, dass das jeder tut, dann würde diese Liste auf jeder offiziellen Tourismusseite und/oder Flughafenseite zugänglich sein. Noch nie habe ich gehört oder gelesen, dass eine Frau aus Europa wegen der Pille bei der Ein- oder Durchreise festgehalten wurde. Und glaube mir, ein solcher Fall würde gewiss Wellen schlagen! Just my 2 Cents. ;-)

  42. Hallo Sarah,
    Ich habe eine Reise nach Dubai gebucht.
    Da ich starke Schmerzmittel benötige habe ich diese von meinem Hausarzt und vom Gesundheitsamt bescheinigen lassen.
    Heute habe ich im Internet eine andere Liste mit verbotenen Medikamenten gefunden, welche das Medikament Tilidin als Narcotic einstuft.
    Der Mitarbeiter der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin hat mir telefonisch mitgeteilt, das Narcotics verboten sind und ich diese nur auf eigene Gefahr einführen kann.
    Alternativ kann ich mit einem deutschen Rezept in Dubai von einem Arzt mir dieses verschreiben lassen und es in Dubai besorgen.
    Dies erscheint mir sehr umständlich und ich bin kurz davor die Reise abzusagen.
    Gibt es noch andere Alternativen? Sämtliche Anfragen per Email an Botschaften in Berlin, London oder VAE blieben bisher unbeantwortet. Der Abflug wäre in 3 Tagen gewesen.
    Gruß Gerhard

    1. Lieber Gerhard, es tut mir sehr leid, Dein Kommentar ist leider in dem Ansturm der Anfragen untergegangen. Bist Du denn jetzt gereist? Was Du da beschreibst, ist natürlich eine missliche Lage und auch ich habe da nicht ad hoc eine Lösung parat. Besonders ärgerlich, denn Du hast ja schon sehr viel Einsatz gezeigt, indem Du versucht hast, die Botschaften zu kontaktieren. Die Frage, die sich mir aber jetzt aufdrängt ist folgende: Hast Du denn – wie ausführlich in meinem Artikel beschrieben – auch das MOH kontaktiert? Weiter unten hat hier nämlich ein Herr kommentiert, der in genau derselben Lage war und sich von dort die Erlaubnis zur Einfuhr seiner Medikamente geholt hat. Wenn Du von denen einen „Freifahrtschein“ bekommen hast, kann Dir so ziemlich egal sein, was die Botscheften Dir erzählen. Ich habe nämlich ehrlich gesagt nicht zum ersten Mal den Eindruck, dass die Botschaften bei diesem Thema wenig hilfreich sind.

    2. Ich habe das selbe Problem. brauche auch ein starkes Schmerzmittel und habe überall rumtelefoniert und have eben mit einem deutschen Arzt in den VAE telefoniert und er sagte alle Medikamente die unter Narkotic eingestuft sind sind strengstens verboten und man bekäme diese auch NICHT dort verschrieben

      1. Die Variante mir dem im-VAE-Urlaub-verschreiben-lassen kam mir gleich seltsam vor. Da könnte ja jeder Tourist daherkommen mit dem Wunsch, sich dort starke Narkotika verschreiben zu lassen und das ausgerechnet in einem Land, wo dieses Thema so sensibel behandelt wird. Um ehrlich zu sein: Die Botschaft scheint mir für Tipps hierzu nicht der beste Ansprechpartner zu sein. Meine Wenigkeit liest das Erklärte in der oben verlinkten PDF-Liste wie folgt: Es kommt auf Dein Medikament an und wie es vom Ministerium eingestuft wurde. Nicht alles, was darin aufgeführt ist, ist automatisch ein Narkotikum; in der Gruppe der Narkotika wiederum scheinen einige komplett verboten zu sein, andere nicht (die bedürfen aber einer Erlaubnis durch das Gesundheitsministerium MOH). Verstehst Du das nicht so/anderes? Ich kann momentan nichts anderes raten als das Folgende: Lies Dir also das PDF von Beginn an aufmerksam durch, checke, wie Dein Medikament eingestuft wurde und folge dann den Anweisungen, die oben in dem PDF-Dokument für jede Art Medikament gegeben werden.

  43. Ich habe so einige Medikamente,die rezeptpflichtig sind.U.a. ist da auch Diazepam vom Hausarzt verschrieben..10.mg dabei,als Privatrezept.Bin nun total verunsichert,bin ja nicht drogenabhängig.Am liebsten würde ich Dubai abblasen.war eigentlich als Urlaub gedacht. zu wenig informiert.Außerdem verschreibt ein Arzt das nicht einfach so ohne GründeWie soll man sich jetzt verhalten.Möchte nicht im Knast landen.Wer kann mir dazu etwas sagen?

    1. Liebe Rita, bitte beruhige Dich erst einmal! Es gibt wirklich keinen Grund direkt zu verzweifeln. Gehe in Ruhe einfach die im Artikel und in den Kommentaren genannten Schritte durch. Besorge Dir einfach die nötigen Dokumente auf Englisch und nimm nicht mehr mit als Du brauchst, maximal aber eine Ration von 30 Tagen. Wenn Du noch Fragen hast, die hier nicht schon beantwortet wurden, melde Dich gern nochmals!

      1. Das reicht nicht aus. wenn du kontrolliert wirst reichen leider auch keine Bescheinigungen aus. ich habe gerade mit einem Arzt aus Dubai telefoniert der mir das bestätigt hat :/ich muss meine Medikamente hier lassen und hab schon leicht Panik

        1. Hey Annika, es kommt auf das Medikament an und in Ritas Fall reicht es aus.

          Bitte schau Dir das im Artikel verlinkte PDF („Guidelines for Carrying Personal Medicines…“) nochmals genauer an. Da siehst Du dann, dass nicht alle Narkotika den Stempel „Prohibited“ tragen und damit in einigen Fällen das Einholen einer Erlaubnis über das Ministry Of Health möglich ist. Ich zitiere aus dem PDF: „[…] carrying narcotic drugs with travelers […] requires a prior approval from the Registration and Drug Control Department, Ministry of Health“. Ich verstehe das so: Einige Narkotika sind per se verboten, andere nicht und für die braucht man eine Erlaubnis vom Ministerium. Und wenn Du von dieser hohen Behörde ein Go bekommst, kannst Du es auch einführen.

          Ritas Diazepam ist kategorisiert als CD A und nicht als Narkotikum und Medis mit dieser Kennzeichnung kann der Tourist mitbringen, wenn er die unter II. a) beschriebene Prozedur mit den Dokumenten einhält. Dies ist jedenfalls meine Interpretation der Erklärungen der PDF-Liste.

  44. Hallo zusammen,

    ich fliege nächste Woche nach Dubai. Ich würde die folgenden Medikamente mitnehmen wollen.
    Vertigoheel
    Vomex
    Ratiopharm Reisetabletten

    und die pille.

    Wie sieht es damit aus? Benötige ich dafür eine Bestätigung oder geht das so?
    habe jetzt auf der Seite der verbotenen Mittel dazu nichts gefunden.

    Vielen Dank vorab.

    1. Hey Katharina, das Thema „Pille“ haben wir hier schon ausreichend behandelt. Schmökere doch mal durch die älteren Kommentare, da findest Du alles, was Du brauchst. Natürlich nur, wenn der Wirkstoff Deiner Pille auf dieser PDF-Liste vermerkt ist. Wenn Du die Wirkstoffe der anderen Medis aus Deiner Reiseapotheke nicht in dem PDF gefunden hast (ggf. auf Unterschiede in der englischen Schreibweise achten!), dann dürfte alles ok sein! :-)

  45. Moin zusammen, ich gehe nächste woche auf´s Schiff, welches in Dubai den Rückflug nach D hat.
    Ich brauche Fentanyl Pflaster 50 mg.
    Bekomme ich da probleme wenn ich mir das auf die Haut, egal wo hin klebe…….. kan nirgends was finden und habe das nun erst erfahren dass es dort Probleme geben kann.
    Aber da ich dort eigentlich nicht eimal 24 Stunden Aufenthalt habe und dann zurück fliege denke ich da wird wohl nichts passieren… oder doch ?
    Vielen Dank im Vorraus !

    1. Hallo Jens, wie im zweiten Absatz meines Artikels beschrieben, gelten sämtlich Vorschriften rund um Medikamente auch für Duchreisende. Wer an einem Flughafen in den UAE aussteigt, um in einen anderen Flieger einzusteigen (egal, ob mit oder ohne längeren Warte-Aufenthalt) ist Durch- oder Transitreisender! Dein Wirkstoff „Fentanyl“ steht auf der Liste, wie Du sicher gesehen hast? Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass man ein Pflaster genauer untersucht, denn da steht ja nicht daruf, welche Funktion es hat und welchen Wirkstoff es freisetzt, aber wenn Du die Pflasterpackung dabeihast (und auch generell für rundum beruhigtes Reisen), empfehle ich Dir – analog zu dem hier in den Kommentaren schon mehrfach beschriebenen Prozedere – die entsprechenden Dokumente zu besorgen und mitzuführen.

  46. Liebe Katharina,

    wie lange musstest du ca. auf die Antwort von Dr. Osman warten? Habe ihm auch eine Mail geschickt und noch keine Antwort erhalten.

    Liebe Grüsse

    Thomas

  47. Danke für die Infos. Ich bereue es inzwischen, meinen Flug nach China wieder mit Emirates gebucht zu haben. Ehrlich, die Einreise nach Nordkorea macht mir nicht so viel Bauchschmerzen wie die nach Dubai – ich habe Tecfidera und eine normale Reiseapotheke dabei, außerdem Alkohol als Geschenk. Und ehrlich, beim nächsten Mal fliege ich nicht mehr über Dubai/Qatar. Lufthansa, Aeroflot und Finnair bringen einen auch schön nach China. Ohne, dass man seinen kompletten Besitz auf Mohnkörner absuchen muss oder bei jeder Tablette zittern muss.

    1. Liebe Petra, es besteht kein Grund dafür, dass Du Dich fertigmachst! Wegen einer normalen Reiseapotheke schon gar nicht! Nach Dubai/Abu Dhabi darf man offiziell 4 Liter Alkohol einführen, das wird für Dein Geschenk doch reichen, oder? Und der Wirkstoff Deines Medikaments (auf Englisch „dimethyl fumarate“, richtig?) steht doch gar nicht auf der Liste! Und wenn es Dich beruhigt, lass Dir vom Arzt doch eine Bescheinigung geben – dann hast Du sogar an einer Stelle vorgesorgt, an der es gar nicht nötig ist – und die liebe Seele kann beruhigt reisen. ;-)

  48. Hallo Sarah,

    ich fliege im Sommer nach Abu Dhabi.

    Und meine Pille hat auch den verbotenen Wirkstoff in sich.
    Glaubst du kann es hier zu Problemen kommen?

    Was ich so gelesen habe ist der Wirkstoff Ethinylestradiol fast überall drinnen.
    Vielleicht in deiner auch? :)
    Absetzten möchte ich die Pille nicht unbedingt wegen einer Woche Urlaub…

    lg

    1. Liebe Melanie, ich GLAUBE nicht, dass es zu Problemen kommen wird, kann es Dir aber natürlich nicht versprechen. Ich war drei Mal in den Emiraten ohne dass ich von dieser ausführlichen Liste wusste und ich hatte jedes Mal meine Pille mit besagtem Wirkstoff dabei. Und wenn man es mal recht bedenkt, so ist es recht unwahrscheinlich, dass all die vielen einreisenden Urlauberinnen die Pille absetzen oder sich überhaupt über die strengen Medikamentengesetze informieren. Für die nächste Reise werde ich aber – da ich ja nun von dieser Liste weiß und es mir sonst keine Ruhe lässt – versuchen, mit den oben im Artikel und in der Diskussion genannten Behörden Kontakt aufzunehmen. Mal sehen, was dabei herauskommt, ich bin sehr gespannt und werde natürlich berichten. Wenn Du wirklich auf Nummer sicher gehen möchtest, dann tue dies auch – allein schon für Dein ruhiges Gewissen. Selbst, wenn man Dir nicht antwortet, so hast Du sicher mehr getan als manch andere und kannst bei Problemen immerhin deinen Versuch vorweisen. Was denkst Du?

        1. Liebe Melanie, meldest Du Dich, wenn Du Antwort erhalten hast? Ich komme grad iwie nicht dazu, weil sich meine Reisepläne leider gerade etwas hinauszuzögern scheinen… Wäre voll lieb!

          1. Hallo Sarah und Melanie,

            habt ihr dazu schon eine Antwort erhalten? Ich fliege im August nach Abu Dhabi und habe auch diesen Wirkstoff in der Pille.
            Ich werde mich in den nächsten Tagen ebenfalls um Infos bemühen…

            Viele Grüße
            Katharina

            P.S Vielen Dank für die tollen Informationen auf dieser Homepage!

          2. Liebe Katharina, oh Gott, danke für die Erinnerung, ich versuche, in den nächsten Tagen mal dran zu denken! :-) Wenn Du früher etwas heraus findest, schreib mir!

          3. Ich habe tatsächlich eine Neuigkeit ;-)
            Vof einigen Tagen habe ich eine E-Mail an Dr. Osman vom MoH geschrieben und heute die Antwort erhalten.

            Zum persönlichen Gebrauch darf ich sie mitnehmen, wenn ich gleichzeitig eine Kopie eines aktuellen Rezeptes habe. Und/oder (das ist mir von der Übersetzung her nicht ganz klar. Er hat beides geschrieben… ) einen Brief des Arztes. Ich werde einfach um Nummer sicher gehe und beides mitnehmen.

          4. Katharina, Du bist ein Schatz! Tausend Dank für diese wertvolle Info – Du hast damit vielen Mädels echt weitergeholfen und es sogar mir Trödeltante erspart, dort noch einmal vor meiner nächsten Reise anzufragen! <3

          5. Noch eine kleine Info für alle Medikamente: Mein Arzt hatte schon einen mehrsprachigen Vordruck in dem einfach die Medikamente aufgelistet werden, die man mitnimmt. Es war eine Sache von 5 Minuten :-)

            @ Sarah: Das ist dann der Dank für die vielen anderen Infos von dir. Ich freu mich schon so sehr auf die Reise und du hast uns die Planung erleichtert!

          6. Ah, das ist gut zu wissen! Dann hoffe ich mal, dass meine Ärztin so etwas auch in der Schublade hat, hehe…

  49. Hallo Sarah,

    ich fliege auch in Kürze nach Dubai. Diese Listen über die Medikamente haben mich fast zur Verzweiflung gebracht (Meine Pille besitzt ebenfalls den „verbotenen“ Stoff Ethinylestradiol).
    Eine Freundin war allerdings schon letztes Jahr dort und sagte jedoch (so interpretiert sie es), dass es sich hierbei

    203, Nuvaring, Etonogestrel & Ethinylestradiol, Vaginal Ring

    nur um den Nuvaring, also einen Vaginalring handelt. Hier ist nämlich eine Viel höhere Dosierung wie bei der Pille vorhanden. Ebenso sieht es so aus wie wenn nur die Kombination von etonogestrel und ethinylestradiol verboten ist.

    Ich finde, das hört sich plausibel an, da ja sonst bei allen Wirkstoffen eine mengenangabe dabei ist, jedoch hier nicht. Und bei der Pille müsste doch auch eine dabei sein.

    Wie findest du diese Erklärung?

    MfG

    1. Liebe Marion, sorry, aber den Ausführungen kann ich leider nicht ganz folgen. Ihr habt auf der Liste der verbotenen Medikamente Mengenangaben für die verschiedenen Wirkstoffe gefunden oder Hinweise darauf, dass von einem Vaginalring die Rede ist und nicht von Dragees? Wo denn genau (bitte Seitenangabe)? Bis Du Dich wieder meldest und die Sache klarer wird, steht für mich fest: Die auf der Liste genannten Wirkstoffe sind nicht erwünscht und zwar egal in welcher Menge sie ins Land gebracht werden.

  50. Hallo Leute.

    Also, ich war jetzt in Abu Dhabi. Beil Zoll gab es mit meinem CD(B) Medikament keinerlei Probleme. Der freundliche Zollbeamte hat sich die Unterlagen kurz angesehen und mich dann durchgewunken.

    Ich hatte von meinem Hausarzt das Rezept und eine Bescheinigung mit Dosieranweisung auf Englisch. Die Rezepte und die Bescheinigung habe ich vom Bundesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (welches Amt das macht ist vom Bundesland abhängig, am besten 115 anrufen) stempeln (Beglaubigung) lassen.

    Das MoH hat übrigens auch eine Hotline die man anrufen kann. Ich hatte Email-Kontakt mit dem MoH, dort haben sie mir nochmal bestätigt das meine Bescheinigungen ausreichend sind.

    Wichtig: CD(A) und CD(B) scheinen relativ unproblematisch zu sein. Anders sieht es mit „Narcotic“ usw. aus. Da braucht man noch eine Genehmigung vom MoH.

    Mit beim Zoll hatte ich noch den ausgedruckten Mailverkehr, die Liste mit den Medikamenten und den Anweisungen vom MoH und die ausgedruckte Webseite vom Amt mit den Ansprechpartnern.

    Von den Medikamenten habe ich nur eine kleine Menge mitgenommen. Ich hatte die Original-Schachteln und Beipackzettel auch dabei.

    Also ich denke wer gut vorbereitet mit Unterlagen beim Zoll erscheint hat auch keine Probleme. Auch denke ich das es gut ist vorher Email-Kontakt mit dem MoH zu haben. Dann hat man einen Ansprechpartner falls es doch Probleme gibt.

    Na dann, ich wünsche allen eine schöne Zeit in UAE ;-)

    Bis dann.
    Philipp

    1. Lieber Philipp, vielen herzlichen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar – ich habe mir wirklich sehr gewünscht, dass mal ein „Betroffener“ live von seinen Erfahrungen berichtet, damit es künftig nicht mehr so viel Rätselraten rund um dieses Thema gibt! Das bestätigt ja nur wieder: Wer zu 100 % auf Nummer sicher gehen will, nimmt zuvor Kontakt auf mit dem MoH. Welche der Mail-Adressen hattest Du denn für die Kontaktaufnahme verwendet? Danke noch einmal, Du hast sicher mit Deinem Erfahrungsbericht vielen sehr geholfen!

    2. Blöd is nur das keiner antwortet von Ministry of Health. Haben auch das Problem das 2 Personen etwas von Liste A/B benötigen. Hast du das Medikament beim Zoll aktiv vorgezeigt? Wie rennt das am Flughafen ab?

      Was ist eigentlich mit der Anti Baby Pille??

      bitte um dringende Info

      1. Hi Matthias, ich drücke Dir die Daumen, dass Philipp noch einmal hier hereinschaut und Deine Frage beantwortet. Kam denn inzwischen noch immer keine Antwort vom MOH?

        Könnte mir vorstellen, dass das wie bei den meisten Behörden etwas dauert – Hast Du beide Mail-Adressen versucht? Ansonsten würde ich bezüglich der Bescheinigungen Philipps Beispiel folgen, nur dass Du ggf. vorher noch versuchst, anzurufen. Noch eine Idee: Probiere mal, ob Du mit diesem Formular „Issuance of import permit for personal-use drugs“ weiterkommst, das habe ich eben auf der Webseite des MOH entdeckt. Allerdings ist hierfür die Erstellung eines Accounts nötig: http://www.moh.gov.ae/en/Services/Pages/ServiceCard.aspx?Sid=820&returnUrl=http%3a%2f%2fwww.moh.gov.ae%2fen%2fServices%2fPages%2fServiceCatalog.aspx

        Wenn das alles ergebnislos bleibt, dann drucke eben die unbeantworteten Mails mit Header (sodass man Empfängeradresse und Datum sieht) aus und nimm sie zusätzlich zu den beglaubigten Rezepten mit, sodass man wenigstens Deine vergeblichen Bemühungen um Kontaktaufnahme nachvollziehen kann.

        Die Pille sollte kein Problem sein, verboten sind eher Substanzen, die irgendeiner Form auf das Bewusstsein einwirken können. Ich hatte meine Pille bisher auch immer dabei!

        1. Hi Sarah, nein keiner hat sich gemeldet und ich habe mehr als 3 oder 4 Email Adressen probiert! Wir haben jetzt so wie Philipp eine Bestätigung mit Stempel vom Arzt und vom Gesundheitsamt und nur die Anzahl mit was notwendig ist. Ich hoffe das reicht jetzt.

          Was ich mich noch frage, geben wir besser alle Medis in den Koffer oder ins Handgepäck. Risiko reicher finde ich das Handgepäck oder wie siehst du das?

          Die Pille hat auch einen Wirkstoff der in der Liste steht….

          Ich muss sagen hätte ich das vorher gewusst hätte ich glaub ich nicht gebucht :(

          1. Hi Matthias, ich denke, Deine Vorbereitungen sind ausreichend. Immerhin hast Du Dich doch jetzt um gültige Dokumente gekümmert. Nimm einfach (in Englisch) mit, was in dem oben verlinkten PDF Dokument unter Punkt II. a.) 2. empfohlen wird:

            1. Gültiges Rezept für das Medikament
            2. Beglaubigte Erlaubnis von der Gesundheitsbehörde für eben dieses Medikament
            3. Das Medikament selbst, jedoch nur in einer Menge von max. 30 Tagesdosen

            Natürlich wäre ein Kontakt zu den Mitarbeitern des MOH schön gewesen, um herauszufinden, ob dieses Prozedere noch aktuell ist. Aber wenn Dir das nicht „vergönnt“ war, was Du ja auch beweisen kannst, dann machst Du jetzt eben das, was in deiner Macht steht und folgst den Anweisungen in dem PDF.

            Weiterhin steht in dem PDF unter Punkt II. a.) 4., dass man die Dokumente einem Zollbeamten zum Unterschreiben und Abstempeln vorzeigen soll, so wie Philipp es ja auch getan hat. Wenn man am Zoll vorbeikommt, hat man seinen Koffer ja schon wieder. Pack die Medikamente also ruhig da rein.

            Interessant übrigens, was Du über die Pille schreibst! Habe das jetzt mal geprüft und meine neue Pille enthält tatsächlich auch einen Wirkstoff von der CD (B) Liste, nämlich „Ethinylestradiol“. Da habe ich ja nun auch „endlich“ einen Grund, mit dem MOH vor meiner nächsten Kontakt aufzunehmen, yeah. Werde hier berichten. ;-)

            Bitte lass nun den Kopf nicht hängen. Da müssten ja schon einige dumme Umstände aufeinandertreffen, damit Euch was „passiert“. Du hast Dich gekümmert, hast vorgesorgt. Zudem müssen sich zu Deiner Beruhigung die VAE natürlich die Frage gefallen lassen, warum sie das PDF mit den verbotenen und eingeschränkten Substanzen nicht mehr auf der Webseite des MOH für suchende Urlauber zur Verfügung stellen (ich habe es jedenfalls nicht mehr gefunden) und warum auf mehrfache Anfragen nicht reagiert wird.

  51. Hallo Sarah, vielen Dank für Deine tollen Themen und Recherchen, Du hast mit bei den Vorbereitungen in diversen Bereichen schon viel geholfen.
    Ich bin insulinpflichtiger Typ1 Diabetiker, das heißt ich muss Insuline, Spritzen (sog. Pens), Nadeln, Blutzuckermessgerät 1. nach Abu Dhabi einführen (was hoffentlich kein Problem sein sollte) UND 2. dort auch benutzen. Ich bin sehr viel auf der Welt unterwegs gewesen und eigentlich war es nie ein großes Problem die Spritze zu zücken und sich schnell eine Injektion zu geben. Sollte ich das in Abu Dhabi lieber versteckt tun? Toilette etc.? Was meinst Du dazu? Schönen Gruß.

    1. Hallo Matthias, danke für Deine Anfrage! Die Injektion kommt in den Bauch, richtig? Wenn dem so ist, solltest Du Dich dafür lieber auf die Toilette zurückziehen. Die Emiratis sind sehr empfindlich, was das Thema Nacktheit angeht und würden es sicher als unhöflich ansehen, wenn jemand vor ihren Augen sein Shirt hochzieht. ;-)

  52. Dein Blog informiert wirklich sehr gut, doch auch zu diesem Thema habe ich noch eine Frage: Ich muss leider ein Medikament mitnehmen, dessen Wirkstoff auf der Liste steht (CD (B)). Meine Anfragen per E-Mail beim MoH wurden leider nicht beantwortet. Hast Du dort schon mal eine Auskunft erhalten? Ich will wirklich nichts falsch machen, aber die Informationen sind wirklich spärlich.

    1. Hallo Janine, ich war noch nicht in der Lage, ein „verbotenes“ Medikament mitführen zu müssen. Wann hast Du die Anfrage denn abgesendet? Ich habe noch ein bisschen recherchiert und auf der Webseite der Botschaft der VAE in Berlin noch andere Kontaktdaten gefunden, nämlich:

      Mail: drugcl.csc@moh.gov.ae
      Telefon: +971 2 611 7240
      Fax +971 2 632 7644

      Bitte versuche es noch einmal auf diesem Weg! Wenn dann wieder keine Antwort kommt, würde ich die Botschaft hier in Berlin direkt kontaktieren (Tel.: +49 30 516 51 6) und fragen, was Du noch tun kannst, wenn vom Drug Department des MoH kein Feedback kommt – die können das Thema hoffentlich auf dem kürzeren Dienstweg klären!

      Interessant ist, was auf der Seite der Botschaft steht, nämlich, dass man bei den unerwünschten Stoffen tatsächlich eine offizielle Ausnahmegenehmigung braucht. Es geht also offenbar gar nicht nur darum, sich vom Arzt die richtigen Dokumente ausstellen zu lassen:

      „Narcotic items can only be brought into the UAE in exceptional cases with prior permission from the director of medicine and pharmacy control […] Visitors should contact the Ministry of Health drug control department to check whether their medication is on the controlled list, and needs prior permission for importation.“

      Liebe Janine, ich drücke Dir die Daumen, dass es nun klappt und würde mich sehr freuen, wenn Du mir noch einmal schreibst, ob es beim zweiten Anlauf funktioniert hat!

      1. Hallo Janine,

        in der Liste von dem MOH (siehe auch Link unten) wird unterschieden zwischen „Controlled Drugs (CD-A & CD-B“ und „Narcotics“, also zwischen „kontrollpflichtigen Medikamenten“ und „Betäubungsmitteln“.

        Bei den kontrollpflichtigen Medikamente (CD-A und CD-B) finden sich viele in Deutschland handelsübliche Präparate, wie z.B. Hustenmittel mit Kodein, Antidepressiva oder Medikamente zur Geburtenkontrolle („Anti-Baby-Pille“).

        Bei den Betäubungsmitteln (Narcotics) finden sich dagegen Stoffe wie Methadon (Heroin-Ersatz) oder Opiate (sehr starke Schmerzmittel). Diese bekommst Du auch in Deutschland nur mit besonderen Rezepten, sogenannte Betäubungsmittelrezepte, die nicht jeder Arzt ausstellen kann.

        Der von Dir oben zitierte Text bzgl. einer erforderlichen vorherigen Genehmigung durch den „Director of Medicine and Pharmacy Control“ bezieht sich auf die Einfuhr von Betäubungsmitteln (Narcotics).

        Wenn man „nur“ kontrollierte Medikamente (CD-A und CD-B) einführt – wie es wohl die meisten von uns tun – scheint der von Dir zuvor geschilderte Prozess (Rezept + Begleitbrief vom Arzt, beglaubigt durchs Gesundheitsamt, etc.) auszureichen.

        Viele Grüße und vielen Dank für Dein Informationsportal
        Michael

        N.B. Folgende Links fand ich hilfreich:

        http://www.uaeinteract.com/travel/drug.asp (hier auch die Liste downloadbar)
        http://www.dubai.ae/en/Lists/HowToGuide/DispForm.aspx?ID=6

        1. Super, lieben Dank Michael, dass Du das noch einmal so „auseinanderklamüserst“. :-) So, wie Du es beschreibst, klingt es absolut plausibel und nachvollziehbar. Ich denke, ich werden das im Artikel noch etwas deutlicher herauskehren.

    2. Hi Janine,

      Ich habe auch ein Problem mit einem CD (B) Medikament. Bisher habe ich nichts handfestes rausgefunden, außer das man beim Ministerium für Gesundheit und soziales eine offizielle Bescheinigung bekommen kann das die Medikamente legal sind.

      Mich würde interessieren ob du noch etwas anderes rausbekommen hast.

      Bis dann.
      Philipp

      1. Hallo Philipp, danke für Deinen Kommentar. Dann hoffen wir mal, dass Janine noch mitliest und uns mitteilen kann, wie das Anfordern der Bescheinigung bei Ihr gelaufen ist. Legal werden Deine Medis dadurch trotzdem nicht; es geht quasi darum, eine Ausnahme zu beantragen. Schreib doch das Gesundheitsministerium einfach mal unter der/den genannten Adresse/n an!

  53. Ich finde auf der Seite der Gesundheitsbehörde Abu Dhabi nicht die Medikamentenliste. Bitte sende mir den genauen Link dahin. Habe schon viel gesucht ohne Ergebnis.

    Danke im Voraus

    1. Hallo Thomas, das Drug Department habe ich in meinem Artikel doch verlinkt! Folgst Du dem Link, so gelangst Du zu einer speziellen Unterseite der Gesundheitsbehörden-Homepage, die dem Drug Department gewidmet ist. Dort wiederum ist unter dem Hinweis „view all the related documents“ unter anderem die Liste der verbotenen Medikamente zu sehen. Ich kann nicht garantieren, dass diese Verlinkungen ewig sein werden, weil die auf ihrer chaotischen Seite ständig etwas (nach einem nicht nachvollziehbaren Prinzip) verändern und man – wie Du schon sagst – nichts mehr findet. Schon jetzt gelangt man nach dem Klicken auf den Link auf eine Subdomain namens „oldsite“ und fragt sich unwillkürlich, ob die dort aufgeführten Listen überhaupt noch aktuell sind. Schade eigentlich, dass man es interessierten Touristen, die sich an die Regeln halten möchten, so schwer macht…

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